FAQs der Antidiskriminierungsstelle zu 'Mann - Frau - Divers'
3. Juni 2019
Die ‚Dritte Option´ und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz". Intersexuelle Menschen haben in Deutschland die Möglichkeit, beim Eintrag ins Personenstandsregister außer den Geschlechtern "männlich" und "weiblich" auch die Option "divers" zu wählen, die sogenannte "Dritte Option". Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat Fragen und Antworten (FAQs) veröffentlicht, die Sie auf der Website der Antidiskriminierungsstelle finden.
Diskriminierungspotentiale gegenüber trans- und intergeschlechtlichen Menschen im deutschen Recht
31. Januar 2019
Dieses Heft ist eine Expertise, die im Auftrag der Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung, entstanden ist. Ziel ist, über die Diskriminierungspotentiale im Zusammenhang mit der rechtlichen Situation inter- und transgeschlechtlicher Menschen aufzuklären. Die Expertise sucht rechtsimmanente Diskriminierungspotentiale, die für trans- und intergeschlechtliche Menschen benachteiligend wirken.
Zum Bilde Gottes geschaffen. Transsexualität in der Kirche
30. Januar 2019
Die Broschüre beinhaltet sowohl Interviews, als auch Darstellungen genderwissenschaftlicher Theorien aus theologischer sowie medizinischer Sichtweise. Dabei werden die Herausforderungen für die Kirche geschildert und das Zusammenspiel des körperlichen Geschlechts und des "Hirngeschlechts" in der Neurologie beschrieben. Zudem werden die Prozesse der Transition, also geschlechtliche Anpassungen oder Angleichungen, beschrieben und anschließend der Fokus auf Kinder und Jugendliche gelegt.
Geschlechtsbezeichnung 'divers' eingeführt
17. Dezember 2018
Das "Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben", ist vom Bundestag verabschiedet worden und hat am 14.12.18 auch den Bundesrat passiert. Mit dem Gesetz wird das Personenstandsgesetz (PStG) angepasst und damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 umgesetzt. Menschen, die wegen einer Variante ihrer Geschlechtsentwicklung weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können (Intersexuelle), haben nun die Möglichkeit, im Geburtenregister neben den Angaben "männlich", "weiblich" sowie dem Offenlassen des Geschlechtseintrages die vom BVerfG geforderte weitere positive Bezeichnung zu wählen; diese lautet divers.