02.-03.03.2021 | Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz und der Gleichstellungsplan
Für kommunale Gleichstellungsbeauftragte aus NiedersachsenDas Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) ist eine der ganz wichtigen gesetzlichen Grundlagen für Gleichstellungsbeauftragte in Niedersachsen. In dem Gesetz, dessen Ziel es ist, Frauen eine gleichberechtigte Stellung innerhalb der Verwaltung zu verschaffen, werden Maßnahmen genannt, mit denen eine höhere Repräsentanz von Frauen in Bereichen erreicht werden soll, in denen sie gering vertreten sind. Es werden auch Regelungen getroffen, die die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Betreuungszeit fördern sollen. Außerdem sind in diesem Gesetz die Stellung und der Aufgabenbereich der behördlichen Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen geregelt. Sie lernen in der Fortbildung das Gesetz kennen und anzuwenden. Zurzeit steht die Novellierung des Gesetzes an. In der Fortbildung wird das Gesetz in der dann geltenden Fassung bearbeitet.
Ein wichtiges Instrument auf dem Weg zur Erreichung der Ziele des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes ist der Gleichstellungsplan, der von der Dienststelle als ein Instrument der Personalentwicklungsplanung aufzustellen ist. In der Fortbildung wird am zweiten Tag die Aufstellung des Gleichstellungsplanes behandelt, darüber hinaus werden wirksame Maßnahmen diskutiert.
Zielgruppe
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte aus Niedersachsen
Referentinnen
Christina Machens und N.N.
Methoden
Vortrag mit Beamerpräsentation, Unterrichtsgespräch, Gruppenarbeit, Arbeit an Fallbeispielen sowie Rollenspiel wechseln sich ab. Zeit für Fragen, Diskussion und kollegiale Gespräche
Ort
online
Fortbildungszeiten
02. März 2021 von 10.00 Uhr bis in den Abend hinein
03. März 2021 von 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kosten
370 Euro / 300 Euro mit Abonnement der Vernetzungsstelle