Oktober | Gender Pay Gap? Gender Pay Act!
Die Ursprünge der europäischen Gleichstellungspolitik finden sich bereits im Jahr 1957. Die sechs Gründerstaaten unterzeichneten in Rom den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und legten in Art. 157 Abs. 1 fest, dass unabhängig vom biologischen Geschlecht bei gleicher Arbeit auch die gleiche Bezahlung erfolgen soll. Dieser Grundsatz der Entgeltgleichheit blieb jedoch lange Zeit weitestgehend unbeachtet.
Am 10. Februar 1975 kam es zu einer EU-Richtlinie, die in Art. 8 explizit die Umsetzung der Lohngleichheit in der nationalen Gesetzgebung der Mitgliedstaaten forderte. Bis heute wurden 13 Richtlinien zur Chancengleichheit erlassen. Sie sind für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union rechtsverbindlich.
Lohngleichheit sollte also schon längst umgesetzt sein. Das Beschwerderecht liegt bei der einzelnen Person. Eine Klage kann sich über einen langen Zeitraum hinziehen und beeinflusst wohl in den meisten Fällen auch das Arbeitsklima. Wie gut oder schlecht die Lohngleichheit umgesetzt wird, erleben wir jährlich im März beim Equal Pay Day.
Island hat als erstes Land weltweit das Prinzip nun umgekehrt. Zum 1. Januar 2018 trat der "Equal Pay Act" in Kraft: Betriebe mit mehr als 25 Berufstätigen müssen eine gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit nachweisen. Unterschiedliche Löhne dürfen nicht durch Kategorien wie beispielsweise Geschlecht oder Ethnizität beeinflusst werden. Wer "besteht", bekommt ein Lohngleichheits-Zertifikat verliehen, das sogenannte "Jafnlaunavottun".
Die Frauenstreiks in Island sind legendär: Schon 1975 streikten 90 Prozent der arbeitenden Frauen für Entgeltgleichheit und legten so die gesamte Wirtschaft lahm.