August | Europäische Institutionen - Wer entscheidet in der EU?
Beschlussorgane der EU sind der Europäische Rat (Rat), das Europäische Parlament (EP) und die Europäische Kommission (EK). Die Judikative wird vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgeübt.
Der Rat besteht aus den Regierungen der 28 Mitgliedstaaten. Er legt in allen Politikfeldern und in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Zielvorgaben fest und beschließt darüber. Der Rat übt gemeinsam mit dem EP Gesetzgebungsfunktion aus. Alle fünf Jahre finden Wahlen zum EP statt. Alle Parteien nominieren in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten Kandidatinnen und Kandidaten, die sich zur Wahl stellen. Die Abgeordneten bilden übernational Fraktionen. 751 Sitze sind im Parlament vergeben. Das EP ist in die Legislative eingebunden, indem es über Gesetze und den Haushalt der EU abstimmt. Ohne Zustimmung des EP bleiben Vorhaben unwirksam. Das EP wählt auf Vorschlag des Rates den Kommissionspräsidenten - oder hoffentlich bald einmal eine Kommissionspräsidentin. Es bestätigt die Kommission.
Jeder der 28 EU-Mitgliedstaaten nominiert eine Kommissarin oder einen Kommissar für die EK. Die Person soll unabhängig sein. Alle Mitglieder der EK sind gleichberechtigt. Eines der Kommissionsmitglieder nimmt als Präsident(-in) der EK eine Leitungsfunktion ein, ansonsten ist jedem Kommissar, jeder Kommissarin ein bestimmtes politisches Ressort zugeordnet.