Februar | Europäische Union (EU) - allgemeine Informationen
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) entstand 1957 vor allem, um Handel und Wirtschaft zu fördern. Das Bündnis wollte durch fairen Handel Frieden und Wohlstand in Europa schaffen. Man fixierte Leitideen wie die Achtung der Menschenrechte, gesellschaftliche Solidarität, eine gerechte Verteilung der Gewinne sowie den Schutz der Umwelt und der kulturellen Vielfalt der Menschen Europas.
In Maastricht (1993) überführte die EWG den Bund in die Europäische Union (EU). Frauenpolitische Akzente setzte der Amsterdamer Vertrag (1997). Er erklärte die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu einer der Aufgaben der EU. Er verpflichtete alle Mitgliedstaaten, die Gleichstellung der Geschlechter voranzutreiben. Die EU war nun berechtigt, gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorzugehen. 2002 wurde der Euro eingeführt.
Seit der politischen Neuordnung Europas ab 1989 wuchs die Zahl der Mitgliedstaaten enorm. Der Lissabonner Vertrag (2009) stärkt deswegen gemeinsame Werte sowie die Rechte aller EU-Bürgerinnen und -Bürger. Er bezieht die Charta der Grundrechte ein und verleiht ihnen Rechtsverbindlichkeit. Der Vertrag benennt explizit die Gleichheit von Frauen und Männern und die Förderung ihrer Gleichstellung.
Die EU hat aktuell 28 Mitglieder, besitzt einen zollfreien Binnenmarkt und freien Grenzverkehr. Über 500 Millionen Menschen leben in der EU. Der EU steht Rederecht bei der UN zu. Sie erhielt 2012 den Friedensnobelpreis.