Musterinhalte für Landesgleichberechtigungsgesetze
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) hat "Musterinhalte für Landesgleichberechtigungsgesetze" herausgegeben. In vielen Bundesländern werden die gesetzlichen Regelungen zur Gleichberechtigung zur Zeit überarbeitet oder neu gefasst. Die Musterinhalte bieten Anregungen und Argumentationshilfen für beispielhafte Regelungen, die verbindlich umgesetzt werden müssen, in der Praxis aber auch tragfähig sind. Die Autorinnen Almut von Woedtke und Heike Schmalhofer haben Ergebnisse aus einer gemeinsamen Tagung von BAG, LAG Schleswig-Holstein und der Vernetzungsstelle aufgegriffen, stellen gute Regelungen in bestehenden Gesetzen vor und eigene Lösungen, die sie beispielhaft entwickelt haben.
In den Musterinhalten wird vorgeschlagen, mit den Gleichberechtigungsgesetzen neben dem Abbau von Unterrepräsentanz auch auf die Umsetzung von Gender Mainstreaming im Aufgabenbereich der Verwaltungen nach außen abzuzielen. Weitere Festlegungen für den Geltungsbereich, Sanktionen zur Umsetzung paritätisch besetzter Gremien, ausführliche und verbindliche Vorschriften zur Erstellung eines Gleichstellungsplanes als Teil des Personalentwicklungskonzeptes und Regelungen auch für die kommunale Gleichstellungsbeauftragte, die Status, Aufgaben und Rechte klären sind neben Festlegungen zur Verbindlichkeit (Anreize/Sanktionen/Klagemöglichkeit) wichtige Elemente der Veröffentlichung. Eine tabellarische Kurzübersicht über alle Regelungsinhalte und eine weitere über die vorgeschlagenen Regelungen zur Gleichstellungsbeauftragten ergänzen das Dokument.