Handkommentar zu Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit
30. Januar 2019
Die fünfte Auflage des Handkommentars gibt Antworten auf alle wichtigen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen der Elternschaft. Die juristischen Probleme der zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen umfangreichen Änderungen des völlig neustrukturierten Mutterschutzgesetzes (MuSchG) werden detailgenau für die Praxis erläutert.
Der Geltungsbereich hat sich auf sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnisse, arbeitnehmerähnliche Frauen (bestimmte Gruppen von Selbständigen bzw. freien Mitarbeiterinnen), Studentinnen und Praktikantinnen erweitert. Die Beschäftigungsverbote zur Verbesserung bzw. Erleichterung von Tätigkeiten von Frauen während der Schwangerschaft wurden neu gestaltet. Es gilt ein neuer Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt, Mutterschutzfristen bei der Geburt eines behinderten Kindes wurden verlängert, eine Höchstdauer für die Gewährung von Stillzeiten wurde neu eingeführt und die Leistungen Mutterschutzlohn und Mutterschutzgeld vereinfacht.
Die zum 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Änderungen des Unterhaltvorschussgesetzes mit der Ausweitung des Vorschusses auf Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind in den Kommentierungen ebenso berücksichtigt wie die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG), des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) und des Familienpflegezeitgesetzes (FPflZG).
Mitkommentiert ist außerdem das neue Bayerische Betreuungsgeldgesetz mit Referenzcharakter für zukünftige Landesgesetze auch in anderen Bundesländern.
Der aktualisierte Handkommentar dient Praktikerinnen und Praktikern als fundierte Basisinformation für die Einschätzung juristischer Zweifelsfälle. Aufzählungen, Übersichten und Formulierungshilfen sind hilfreich für die Anwendbarkeit und praktische Umsetzung der Gesetzesvorschriften.
Dr. Friedbert Rancke (Hrsg.): Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Betreuungsgeld, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden Baden, 5. Auflage 2018