Gesetz regelt Kostenübernahme der Spurensicherung bei sexualisierter Gewalt
15. November 2019
Die Kosten einer vertraulichen Spurensicherung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt werden künftig von den Krankenkassen erstattet. Grundlage dafür ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention, das am 14. November 2019 vom Bundestag beschlossen wurde. Das Gesetz schränkt außerdem die Werbung für Schönheitsoperationen ein.
Mit dem Gesetz wird die frühzeitige Beweissicherung bei Verdacht auf Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch verbessert. Menschen, die zum Beispiel Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, können somit vertraulich eine Ärztin oder einen Arzt, ein Krankenhaus oder eine darauf spezialisierte Einrichtung aufsuchen und Spuren sicherstellen lassen, bevor sie sich an die Polizei wenden. Diese Leistungen können mit den Krankenkassen abgerechnet werden, ohne dass die untersuchte Person von der Krankenkasse identifiziert werden kann.
Außerdem wird Werbung für Schönheitsoperationen, die sich überwiegend oder ausschließlich an Kinder und Jugendliche richtet, verboten. Das betrifft auch Werbung in sozialen Netzwerken.
Das Gesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.