Bundesinvestitionsprogramm 'Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen'
23. Oktober 2019
Der Bund plant in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt 120 Millionen Euro in den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen in Deutschland zu investieren. Bei der Sitzung des Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen wurden Details der Umsetzung des Investitionsprogramms durch das Bundesfrauenministerium vorgestellt und mit Ländern und Kommunen beraten. Im Januar 2020 soll das Programm starten.
Mit dem Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" will der Bund in den Jahren 2020 bis 2023 mit jährlich 30 Mio. Euro den Aus-, Um- und Neubau sowie die Sanierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen fördern. So ist es in der Finanzplanung des Bundes vorgesehen. Voraussetzung ist jeweils die Zustimmung des Bundestages als Haushaltsgesetzgeber. Insgesamt gibt der Bund damit 120 Millionen Euro für eine bessere Aufstellung der Hilfestrukturen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind.
Ziel ist, Hilfseinrichtungen besser zugänglich zu machen, insbesondere für Zielgruppen, die es bislang schwer haben, Schutz und Hilfe zu bekommen. Zum Beispiel soll mit den Bundesmitteln der barrierefreie Ausbau von Frauenhäusern gefördert werden. Außerdem sollen neue räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen für Frauen geschaffen werden, die von Gewalt betroffen sind und gemeinsam mit ihren Kindern Schutz suchen. Die Bauförderung soll in enger Kooperation mit den Ländern und Kommunen durchgeführt werden.
Am Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen sind neben dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Vorsitz) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales alle 16 Bundesländer sowie die kommunalen Spitzenverbände vertreten. Zentrales Ziel der Gespräche ist der bedarfsgerechte Ausbau der Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen. Der Runde Tisch wird auch künftig weiterarbeiten, damit die Versorgung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder weiter verbessert wird.
So äußern sich Teileilnehmende des Runden Tisches zum Bundesinvestitionsprogramm
Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: "Gewalt gegen Frauen darf
niemals die Oberhand gewinnen. Jede Frau in einer Notsituation muss
schnelle Hilfe und Unterstützung bekommen. Bund, Länder und Kommunen
sind hier gemeinsam in Verantwortung. Der Bund unterstützt ab Januar
2020 erstmalig den Ausbau von Hilfseinrichtungen mit einem
Bundesinvestitionsprogramm. 120 Millionen Euro sind ein wichtiger
Impuls, um Frauenhäuser und Beratungsstellen besser aufzustellen. Unser
Ziel erreichen wir aber nur zusammen. Die Länder und Kommunen wissen, wo
welche Ausbau-Maßnahmen sinnvoll sind und können sicherstellen, dass
die Investitionen nachhaltig sind und vor Ort ankommen. Deshalb haben
wir heute gemeinsam die Umsetzung des Bundesprogramms beschlossen."
Anne
Spiegel, Landesfrauenministerin in Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der
Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz der Länder (GFMK): "Die
Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt gegen
Frauen. Sie verpflichtet uns, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu
schützen. Jede dritte Frau in Deutschland wurde bereits Opfer von
körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Die Länder investieren seit
Jahren in den Schutz von Frauen. So konnte ein breites Hilfesystem
aufgebaut werden. Dennoch finden noch immer nicht alle Frauen die
Unterstützung, die sie benötigen. Die GFMK hat sich bereits im Juni bei
ihrer Hauptkonferenz dafür ausgesprochen, dass der Bund hier die
notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellt. Daher begrüße ich das jetzt
aufgelegte Bundesinvestitionsprogramm."
Silvio Witt,
Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg und Präsidiumsmitglied des
Deutschen Städtetages für die Bundesvereinigung der kommunalen
Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher
Städte- und Gemeindebund): "Jegliche Form von Gewalt gegen Frauen ist
inakzeptabel. Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder
brauchen schnellen und unbürokratischen Schutz. Die Kommunen wollen
gemeinsam mit Bund und Ländern Prävention und Hilfsangebote verbessern
und ausbauen. Der Ausbau des Hilfesystems ist erforderlich, weil
Frauenhäuser bundesweit überlastet sind. Deshalb muss vor allem die
Finanzierung der Frauenhausplätze auf eine sichere Basis gestellt
werden. Das vorgesehene Bundesförderprogramm ist ein erster wichtiger
Schritt für bessere Hilfe für Frauen in Not. Auch die Städte, Landkreise
und Gemeinden wollen sich an dieser Aufgabe beteiligen und mithelfen,
bürokratische Hürden weiter abzubauen."