Häusliche Gewalt darf nicht unerkannt bleiben | Verantwortung liegt auch bei Frauenärztinnen und -ärzten
19. August 2020
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) hat eine überarbeitete Stellungnahme zum Thema "Gewalt gegen Frauen" veröffentlicht. "Häusliche Gewalt an Frauen ist für die KollegInnen in unserem Berufsstand zu jeder Zeit ein brisantes Thema und darf nicht unerkannt bleiben", erklärt DGGG-Präsident Prof. Dr. Anton J. Scharl und ergänzt: "Verstärkt durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehend gestiegenen Fallzahlen ist es heute umso wichtiger, dass GynäkologInnen in Niederlassung und Klinik im professionellen Umgang mit gewalterfahrenen Patientinnen vertraut sind. Nur, wenn die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, kann einer Chronifizierung von häuslicher Gewalt vorgebeugt und langfristig Entlastung geschaffen werden."
Die neu erschienene Stellungnahme "Gewalt gegen Frauen" ist eine Aktualisierung der DGGG-Stellungnahme von 2010. Sie wurde gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e. V. (DGPFG) erstellt und ist als Handlungsempfehlung für das konkrete Vorgehen in der (frauen-)ärztlichen Praxis gedacht.
Darüber hinaus sollte das Thema "Gewalt" regelmäßig in der medizinischen Ausbildung behandelt, als Fortbildungsmodul in die 80-Stunden-Blöcke zur psychosomatischen Grundversorgung fest verankert und in praxisrelevanten Fortbildungsveranstaltungen angeboten werden.
Orientiert an internationalen Standards (WHO 2014) und den Konzepten des Modellprojekts MIGG (Medizinische Intervention gegen Gewalt an Frauen) umfassen die Interventionsstandards vier zentrale Aufgaben für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte:
1. Gewalterfahrungen und Folgen von Gewalt erkennen, ansprechen und bei der Untersuchung berücksichtigen
2. Gesundheitliche Folgen von Gewalt (ggf. gerichtsverwertbar) dokumentieren
3. Hilfen zum Schutz und zur Beendigung von Gewalt vermitteln (durch regionale Vernetzung wie Hilfeeinrichtungen, Polizei, Justiz)
4. Sicherheit für Patientinnen und Praxisteam in der Praxis gewährleisten
Die Stellungnahme erörtert jeden dieser Punkte explizit und erklärt die möglichen Handlungsschritte.
Sie ist auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) als pdf Datei abrufbar.