Sachsen | Frauenförderbericht für den Öffentlichen Dienst vorgestellt
25. Januar 2019
Am 15.1.2019 wurde der 5. Frauenförderbericht im Kabinett vorgestellt.
Damit wird ein Bericht vorgelegt, der die vollzogene Entwicklung der
Gleichstellung von Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst darstellt,
aber auch eine Grundlage bildet, künftige Entwicklungen vergleichbar zu
machen. Aufgrund der erhobenen Datenstatistik ist zu erkennen, dass von
rund 210.000 Beschäftigten 140.000 Frauen und 70.000 Männer beim
Freistaat Sachsen tätig waren. Im öffentlichen Dienst sind somit
überproportional (65,9 Prozent) viele Frauen beschäftigt. Der
Frauenanteil in leitenden Funktionen (Referatsleitung, Referent/innen
mit Leitungsfunktion sowie Sachgebietsleitung) ist vergleichsweise hoch
und liegt mit 66,1 leicht über der Gesamtbeschäftigungsquote. Weiterhin
ist dennoch festzustellen: "Teilzeit ist weiblich": die
Teilzeitbeschäftigung liegt bei Frauen bei 85 Prozent, bei Männern sind
es knapp 15 Prozent.
Gleichstellungsministerin Köpping: "Der
Frauenförderbericht zeigt, dass die bereits im vorigen Bericht
festgestellten geschlechtsspezifischen Ungleichheiten nach wie vor
vorhanden sind. Besonders auffällig ist, dass weibliche Beschäftigte in
den höchsten Führungspositionen, Laufbahn- sowie Entgeltgruppen
unterrepräsentiert sind. Karrierewege für Frauen stehen im öffentlichen
Dienst in Sachsen nicht ausreichend offen. Der Frauenförderbericht wurde
intensiv und durch einen langwierigen Prozess in der Staatsregierung
abgestimmt.
Das Ergebnis des Berichtes zeigt auch, wie dringend
wir das moderne Gleichstellungsgesetz brauchen, welches wir gerade auf
den Weg bringen. Mit dem Gleichstellungsgesetz sollen genau diese
Ungerechtigkeiten behoben werden. Damit sollen Führungspositionen in
Teilzeit, Arbeitszeitreduzierung für die Pflege ermöglicht werden und
Strategien erarbeitet, um männliche Beschäftigte für die Wahl von
familienfreundlichen Beschäftigungsmodellen zu gewinnen."
Der
Entwurf des Gleichstellungsgesetzes wurde in den vergangenen zwei Jahren
ausführlich mit vielen Partnerinnen und Partnern und dem
Gleichstellungsbeirat abgestimmt. Der nächste Koalitionsausschuss wird
sich mit dem Gleichstellungsgesetz befassen.
Hintergrund:
Entsprechend
§17 Sächsisches Frauenförderungsgesetz (SächsFFG) ist die
Staatsregierung dafür verantwortlich, dem Landtag alle vier Jahre einen
Erfahrungsbericht - "Frauenförderbericht" - über die Situation der
Frauen im Geltungsbereich des Gesetzes und über die Anwendung desselben
vorzulegen. Die Federführung für die Erfüllung dieser Aufgabe obliegt
der Sächsischen Staatsministerin für Gleichstellung und Integration.
Datengrundlage des 5. Frauenförderberichtes ist zum einen die
Frauenförderstatistik (Statistisches Landesamt), Stand zum 30. Juni
2015. Zum zweiten gehören zur Datenbasis Abfragen und Bitten um
Zuarbeiten bei den Ressorts, die sich auf den Geltungsbereich des
SächsFFG (Behörden, Gerichte usw.) beziehen; den Ressorts wurde im
Januar 2017 ein Fragenkatalog zu den folgenden Aspekten vorgelegt:
Frauenförderpläne; Frauenbeauftragte; Frauen in Führungspositionen;
Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege; Gremienbesetzung;
Gesundheitsvorsorge für Frauen und Männer; diskriminierungsfreien
Arbeitswelt.