Betrifft Mädchen: Zwangsverheiratung
13. April 2018
Seit Juli 2017 gilt das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen" in Deutschland. Damit liegt das Mindestheiratsalter ohne Ausnahme bei 18 Jahren. Für Minderjährige, die im Ausland geheiratet haben und in Deutschland Asyl beantragen oder hier als Verheiratete leben, gelten ebenfalls neue Regelungen. Die Ausgabe 1/2018 der Zeitschrift Betrifft Mädchen greift den Informationsbedarf von Facheinrichtungen zum Thema Zwangsverheiratung in diesem Zusammenhang auf.
In der erziehungswissenschaftlichen und der pädagogisch praxisrelevanten Fachwelt wird über Zwangsverheiratung und Ehrenmord nach wie vor widerstreitend gesprochen. Einigkeit herrscht an der Stelle, dass Zwangsverheiratung gegen die Menschenrechte verstößt. Doch was sollen Pädagoginnen und Pädagogen tun, wenn Mädchen vor oder während der Flucht verheiratet wurden? Müssen verheiratete Minderjährige in Obhut genommen werden? Die Beiträge des Heftes informieren über die rechtliche Situation und geben unter anderem Einblick in soziale Normen und familiäre Traditionen, die zu arrangierten Ehen und Zwangsverheiratung führen. Im Praxisteil werden Schutzprojekte für von Zwangsverheiratung bedrohte Mädchen und Frauen vorgestellt.
Mit Beiträgen von: Meltem Kulaçatan, Ahmet Toprak, Fidan Yiligin, Rabia Karadag, Antje Leitheiser, Sevilay Inci-Kartal, Sylvia Krenzel, L. Polster, H. Yilmaz, A. Breitfeld, S. Wecker und der Fachberatungsstelle Wüstenrose, Fachstelle Zwangsheirat/FGM, IMMA e.V.
LAG Mädchenarbeit NRW e.V. (Hrsg.): Zwangsverheiratung - Perspektiven aus Theorie und Praxis, Betrifft Mädchen 1/2018, Bestellung über www.beltz.de