Chancengleichheit beim Zugang zu Mobilität
Chancengleichheit beim Zugang zu Mobilität ist nicht selbstverständlich. Dies belegt eine geschlechtspezifische Auswertung der Untersuchung "Mobilität in Deutschland" am Beispiel der Region Hannover.
Eine Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ist Mobilität, das heißt, die Möglichkeit, Ziele für bestimmte Zwecke in einer angemessenen Zeit zu erreichen. Dieser Anspruch ist in einer mobilen Gesellschaft häufig an die Nutzung eines individuellen Verkehrsmittels gebunden.
Erfahrungen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in ihren Kommunen zeigen immer wieder, dass nur detailliertes und statistisch belegbares Wissen über die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer bei der Gestaltung von Infrastruktur und Verkehrsangeboten überzeugt. Dies gilt insbesondere für die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen, die sowohl nach Alter und Geschlecht als auch im Hinblick auf die jeweilige Lebenssituation, in denen sich Frauen und Männer befinden, sehr unterschiedlich sein können.
Die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten wollte es genauer wissen und hat im Rahmen der Erstellung des Nahverkehrsplanes 2008 für die Region Hannover die deutschlandweiten Mobilitätsdaten für Hannover unter "Gender-Aspekten" auswerten lassen. Die wichtigsten Ergebnisse wurden in der vorliegenden Analyse - erstellt von Diplom-Geografin Ingrid Heineking und Dipl.-Ing. Architektin Birgit Schmidtke - veröffentlicht. Sie schafft eine Grundlage für gender-bewusste Entscheidungen in der Verkehrspolitik, denn die Ergebnisse bestätigen tendenziell eine Ungleichheit von Männern und Frauen beim Zugang zur Mobilität und zeigen gravierende Unterschiede der Mobilitätsmuster und -strukturen bei der Kombination von Geschlecht und Lebensphase auf.
Ingrid Heineking/ Birgit Schmidtke: Chancengleichheit beim Zugang zu Mobilität; Auswertung der Untersuchung "Mobilität in Deutschland (MiD) 2002" unter Gender-Aspekten; Hannover 2009