100 Jahre später - Wege zur Parität in Brandenburg
11. Juni 2019
Im Januar 2019 hat Brandenburg als erstes Bundesland in Deutschland ein Paritätsgesetz mit verpflichtenden Vorgaben für die Landtagswahlen beschlossen. Die Broschüre zeichnet den Weg zu diesem großen Erfolg nach und gibt einen Überblick über weitere Paritäts-Initiativen in anderen Bundesländern.
Die Koalitionsfraktionen aus SPD und DIE LINKE des Landtages hatten sich auf die geänderte Fassung eines Gesetzentwurfes geeinigt, der von der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN eingebracht worden war. Der Landtag nahm den Gesetzentwurf an.
Damit wurde das Landeswahlgesetz so geändert, dass ab 2020 Frauen und Männer bei der Aufstellung von Landeswahllisten der Parteien gleichermaßen berücksichtigt werden müssen. Die Landeslisten sind nach dem sogenannten Reißverschlussverfahren zu besetzen, das heißt abwechselnd mit Frauen und Männern. Menschen, die nach dem Personenstandsrecht weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können, können sich vor der Landesversammlung entscheiden, ob sie auf einem Listenplatz für Männer oder Frauen kandidieren wollen.
Die Broschüre "100 Jahre später - Wege zu Parität in Brandenburg" dokumentiert das Zusammenwirken der verschiedenen beteiligten Akteurinnen und Akteure. Das Anliegen ist es, dass Streiterinnen und Streiter für Parität in anderen Bundesländern auf den Erfahrungen in Brandenburg aufbauen können.
Die Broschüre enthält eine Herleitung und Chronologie des Gesetzgebungsprozesses in Brandburg, wesentliche Dokumente sowie eine Sammlung von Ideen für Parität auf der kommunalen Ebene. Sie schließt mit einem Überblick über Paritäts-Initiativen in anderen Bundesländern.
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg, Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern (Hrsg.): 100 Jahre später - Wege zur Parität in Brandenburg, Potsdam 2019