Bayern | Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes festgelegt
22. Juni 2017
Zum 1. Juli 2017 tritt das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) in Kraft. Kernelemente sind die Einführung einer gesundheitlichen Beratungspflicht und einer Anmeldepflicht für Prostituierte. Zudem unterliegen Prostitutionsgewerbe zukünftig der behördlichen Erlaubnis und Überwachung. Für bereits vor dem 1. Juli 2017 in der Prostitution tätige Personen sowie für bereits vor diesem Datum betriebene Prostitutionsgewerbe gelten Übergangsregelungen bis längstens 31. Dezember 2017. Das Prostitutionsschutzgesetz wird von den Ländern vollzogen.