Schleswig-Holstein | Land beteiligt sich an Kosten für kommunale Gleichstellungsbeauftragte
11. Januar 2018
Die Landesregierung hat mit den Kommunalen Landesverbänden (KLV)
vereinbart, sich an den Kosten für die Beschäftigung von
Gleichstellungsbeauftragten in Vollzeit in einer Größenordnung von einer
Million Euro jährlich zu beteiligen. Laut dem Gesetz zur Sicherung der
Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vom März 2017 sind
Kommunen mit mehr als 15. 000 Einwohnerinnen und Einwohnern
grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Gleichstellungsbeauftragte in
Vollzeit zu beschäftigen.
Die KLV hatten dies als zusätzliche Aufgabe
bewertet, für die ein finanzieller Ausgleich zu schaffen sei.
Dazu
erklärte Gleichstellungsministerin Sabine Sütterlin-Waack: "Die Frage,
ob hier Konnexität ausgelöst wird oder nicht, könnte rechtlich durchaus
umstritten sein. Mir geht es aber um das eigentliche Ziel: die
Gleichberechtigung von Mann und Frau."
Laut der
Gleichstellungsministerin Dr. Sütterlin-Waack gibt es bei der
Gleichstellung von Frau und Mann noch immer viel zu tun. Noch immer ist
der Anteil an Frauen in Spitzenpositionen viel zu gering, gerade auch in
den Verwaltungen der Kommunen. Die Ministerin hält es für absolut
notwendig, dass sich in Kommunen ab einer bestimmten Größe eine
Gleichstellungsbeauftragte um diese Fragen kümmert.