Parité-Initiativen in Deutschland
"Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist doch schlicht Verfassungsbruch in Permanenz." (Elisabeth Selbert, Juristin 1896-1986)
Brauchen Frauen denn wirklich die ganze Hälfte des Himmels? Ja, denn die Hälfte der Menschheit ist weiblich, und Gesetze, die Gleichberechtigung garantieren sind jung, oft kaum zarte 100 Jahre alt. Solange weibliche Abgeordnete, selbst wenn sie sich in der Sache überparteilich einig sind, von Parlamentariern zahlenmäßig überstimmt werden können, ist die Demokratie unvollendet!
Forderungen nach Parität, zumindest aber nach Erhöhung des Frauenanteils in den deutschen Parlamenten, finden sich seit Jahren in Aktionsprogrammen und Veröffentlichungen wieder. Vor Wahlen wird regelmäßig zu Diskussionsrunden eingeladen. Öffentliche Appelle an die Verantwortlichen, Wahllisten paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen, bleiben dennoch wirkungslos. Verbindliche Regelungen existieren in Deutschland nicht. Der Frauenanteil in den Parlamenten stagniert bereits seit Beginn der 1990iger Jahre. 30,7% der Mitglieder im Deutschen Bundestag sind Frauen. Auf Landesebene liegt er bei knapp einem Drittel, in Kommunalvertretungen nicht einmal bei 25%. Es muss wirkungsvoll Druck erzeugt und ein breiter gesellschaftlicher Konsens erreicht werden.
Debatten, wie sie z.B. der Deutsche Frauenrat angestoßen hat, sind wichtig. Aber der Durchbruch ist nur von einer Gesetzesinitiative zu erwarten: Ein Parité-Gesetz, das in Frankreich bereits seit 16 Jahren und inzwischen in 8 weiteren europäischen Staaten existiert, kann den Durchbruch bewirken. Deshalb hat das "Aktionsbündnis Parité in den Parlamenten" am 30.11.2016 Klage beim Bayerischen Landesverfassungsgericht eingereicht (126 Klagende). Nun ist richterlich zu klären, in wie weit die ungleiche Teilhabe von Männern und Frauen an parlamentarischen Entscheidungen einen Verfassungsbruchdarstellt.