Politik ist Frauensache! - Wählen und gewählt werden
Mit dem Reichswahlgesetz, das 1918 in Kraft trat, durften Frauen das erste Mal wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt werden (passives Wahlrecht). Dieses Recht haben sie am 19. Januar 1919 reichsweit einsetzen können. Die Wahlbeteiligung der Frauen lag damals bei 82%. Von den 423 gewählten Abgeordneten waren 37 Frauen, ein Frauenanteil von 9,6%. Das klingt aus heutiger Sicht nicht sehr hoch, allerdings wurde dieser Anteil im Bundestag von 1949-1980 nicht wieder erreicht. Erst 1983 betrug der Anteil der Frauen 9,8% - und somit geringfügig mehr als sechzig Jahre zuvor. Über 30% sind es erst seit 1998. Nach der letzten Wahl im September 2017 sind es nur 30,7%, ein Rückgang um fast 6% zu 2013!
Übrigens: In den Länderparlamenten liegt der Frauenanteil durchschnittlich auch bei einem Drittel. In den kommunalen Vertretungen sieht es dagegen oft schlechter aus: je städtischer geprägt desto höher der Frauenanteil, je kleiner die Vertretung oder je ländlicher die Kommune, desto weniger Frauen sind vertreten.
Wer nach Gründen sucht, findet viele Hinweise auf die geringere Präsenz von Frauen: sie sind weniger in Parteien vertreten als Männer, die formalen Strukturen und männlich geprägte Politikkultur schrecken Frauen ab, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf lässt kaum noch Zeit für politische Ämter.
Aber liebe Frauen: Politik kann auch Spaß machen, mit Politik kann man etwas verändern und gestalten und, so hat es mal ein Buchtitel formuliert "Politik ist eine viel zu ernste Sache, als dass man sie allein den Männern überlassen könnte"! Also mitmachen, wählen gehen und sich zur Wahl stellen!
Quellen:
- Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, www.bundestagswahl-bw.de/frauenwahlrecht.html
- "Politik ist eine viel zu ernste Sache, als dass man sie allein den Männern überlassen könnte", Cathleen Kiefert, Nomos Verlag
- Bundeszentrale für politische Bildung, Dr.rer.soc. Beate Hoecker, 05.11.2009, www.bpb.de