Hebammenhilfe im Landkreis Wesermarsch
28. September 2018
Das Referat für Gleichstellungsfragen - Frauenbüro des Landkreises
Wesermarsch gibt eine "Hebammenliste Wesermarsch" heraus. Die
Information zur örtlichen Hebammenhilfe erfreut sich nach wie vor großer
Beliebtheit. "Es gibt erstmals wieder einen Anstieg bei der Anzahl der
Hebammen, die in die Liste aufgenommen werden konnten", so Ulla
Bernhold, Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Wesermarsch. "Vermutlich
hat der finanzielle Anreiz, den der Landkreis Wesermarsch für eine
Hebammentätigkeit im Kreisgebiet geschaffen hat, den Entschluss von
auswärtigen Hebammen, auch in der Wesermarsch zu arbeiten, befördert."
Für Geburten (vorerst) für die Jahre 2018 und 2019 können Hebammen eine
Fallpauschale zum Ausgleich von Nachteilen, die etwa durch
Arbeitszeitverlust durch lange Fahrtzeiten im ländlichen Raum entstehen
können, erhalten (Kreistagsbeschluss auf Antrag der
Gleichstellungsbeauftragten am 18. Dezember 2017). Voraussetzung ist
eine Anmeldung für die Hebammenzentrale Wesermarsch mit Vorlage der
Hebammenurkunde und eine Bestätigung der Wöchnerin über den Erhalt von
Hebammenhilfe.
"Ich hoffe, dass die freiwilligen Fördermaßnahmen des Landkreises Wesermarsch – Hebammenliste (seit 2005), Hebammenzentrale und Fallpauschale (seit 2018) – weiterhin helfen, der Nachfrage von Schwangeren und Müttern nach Hebammenhilfe gerecht zu werden. Ein erster Erfolg aufgrund der neuen Projekte ist auf jeden Fall zu verzeichnen", so Ulla Bernhold.