Gleichberechtigungs- bzw. Gleichstellungsgesetz
Die Landesgleichberechtigungs- bzw. Gleichstellungsgesetze sind im Bereich des öffentlichen Dienstes eine wichtige Grundlage für die Personalentwicklung. Sie setzen den gesetzlichen Rahmen für die Umsetzung von Gleichstellung von Männern und Frauen, von Frauenförderung und auch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Verwaltungen. Für die Gleichstellungsbeauftragte ist dieses Gesetz ein wichtiges Instrument, um gemeinsam mit der Personalverwaltung die Gleichstellung im eigenen Hause voranzubringen und Frauen eine gleichberechtigte Stellung zu verschaffen. Für die behördliche bzw. interne Gleichstellungsbeauftragte beschreibt dieses Gesetz oft auch den Aufgabenbereich.
Wir bieten dieses Seminar ein- oder zweitägig an. An zwei Tagen haben wir die Gelegenheit, neben den Regelungen des Gesetzes den Gleichstellungsplan, der - als ein Instrument zur Umsetzung von Gleichstellung - von den Verwaltungen zu erstellen ist, zu behandeln.
Zielgruppe: Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Darüber hinaus führen wir diese Fortbildungen auf Wunsch mit Personalverantwortlichen durch. Wir bieten die Fortbildung für alle Bundesländer an.
Zeitumfang: Eintägig oder zweitägig
Methoden: Vortrag, Gruppenarbeit, Fallbeispiele, Raum für Fragen, Diskussion und kollegiale Gespräche.
Kosten zweitägig: 350,- Euro | Dauernutzerinnen/ Dauernutzer 290,- Euro
(inkl. Übernachtung, Vollverpflegung, Unterlagen)
Kosten eintägig: 155,- Euro | Dauernutzerinnen/ Dauernutzer: 120,- Euro