Verfassungsauftrag Gleichberechtigung
Geschlechtergerechtigkeit in der kommunalen Praxis
Es ist die gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Länder und auch der Kommunen, den Auftrag nach Artikel 3 II GG umzusetzen und Gleichberechtigung zu verwirklichen. Dieser Auftrag bezieht sich auf alle Bereiche kommunalen Handelns, also auf alle Aufgabenbereiche der Kommunalverwaltung. Die Verantwortung für die Erfüllung dieses Auftrages liegt bei allen Führungskräften; alle zuständigen Akteurinnen und Akteure sind von diesem Auftrag betroffen. Die Führungskräfte haben hiermit auch die Möglichkeit, die Kommune geschlechtergerecht zu gestalten. Dies gilt für alle Bundesländer. In Niedersachsen besteht sogar die Verpflichtung, ganz konkret über die Maßnahmen zu berichten, die zur Umsetzung dieses Auftrages in allen Bereichen des kommunalen Handelns durchgeführt wurden (§ 9 Absatz 7) NKomVG.
In der Fortbildung wird der gesetzliche Hintergrund erläutert. Eine Abgrenzung zwischen dem Gleichstellungsbericht und dem Gleichstellungs- bzw. Frauenförderplan der Personalverwaltung wird vorgenommen. Genderaspekte des kommunalen Handelns und aller Bereiche der Kommunalverwaltung werden herausgearbeitet. Hierzu ist der Bedarf zu erkennen und es sind Ziele zu formulieren, auf deren Grundlage Maßnahmen entwickelt werden können. Hierzu werden Instrumente vorgestellt und erprobt.
Wir bieten dieses Thema für Führungskräfte der Kommunalverwaltung an, aber auch für Gleichstellungsbeauftragte, die eine Methode, Gender Mainstreaming einzuführen, kennen lernen wollen.
Zielgruppe: Führungskräfte, kommunale Gleichstellungsbeauftragte
Zeitumfang: Eintägig
Methoden: Vortrag, Unterrichtsgespräch, Gruppenarbeit, Diskussion und kollegiale Gespräche
Kosten: 155,- Euro | Dauernutzerinnen/ Dauernutzer: 120,- Euro
(inkl. Mittagsimbiss und Seminarunterlagen)