Kommunalrecht für Gleichstellungsbeauftragte
Oft ist die kommunale Gleichstellungsbeauftragte neu in der Verwaltung und in der Kommunalpolitik. Viele Begriffe sind ihr fremd, die kommunalen Strukturen noch unbekannt. Entscheidungen werden nicht nur in der Verwaltung getroffen; wichtige Entscheidungen fällt der Rat oder der Kreistag.
Was darf die Gleichstellungsbeauftragte? Wie nutzt sie die vorhandenen Möglichkeiten, um ihre Anliegen voranzubringen?
In dieser Fortbildung werden die kommunalen Gremien mit ihren Funktionen vorgestellt, das Zusammenspiel zwischen der Vertretung (z.B. Rat oder Kreistag) wird thematisiert.
Zielgruppe: Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Zeitumfang: Eintägig
Methoden: Vortrag, Unterrichtsgespräch, Übungen
Kosten: 155,- Euro | Dauernutzerinnen/ Dauernutzer: 120,- Euro