Vereinsrecht für Gleichstellungsbeauftragte und Kooperationspartnerinnen
Eine Fortbildung für Gleichstellungsbeauftragte und ihre Kooperationspartnerinnen im Ort. Der Verein ist eine der häufigsten Rechtsformen für kulturelle, soziale und Fraueninitiativen. Den Spielraum und die Gestaltungsmöglichkeiten, die das Vereinsrecht (BGB) und das Vereinssteuerrecht bieten, sind aber nur wenig bekannt.
Vereinsrecht, Haftungsfragen, Organisationsstruktur und Finanzierung stehen eng miteinander in Verbindung. Wo das Vereinsrecht Freiheiten in der Strukturgestaltung zulässt oder auch Grenzen setzt und welche Haftungsrisiken bestehen sind u.a. Themenschwerpunkte der Fortbildung.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet mit den Frauen im Ort zusammen. Sie setzt Vorhaben um, begleitet sie und sucht auch manchmal Organisationsformen, in denen die wichtige Arbeit, die aufgebaut wurde, weitergeführt werden kann. Die Gründung und der Aufbau eines Vereines könnte hier eine sinnvolle Lösung sein.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet im Ort auch mit Frauengruppen zusammen, die bereits als Verein organisiert sind. Diese Fortbildung richtet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte allein oder gemeinsam mit Vereinsfrauen.
Zielgruppe: Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Frauen aus Vereinen
Zeitumfang: Eintägig
Methoden: Kurzvorträge und Unterrichtsgespräch
Kosten: 155,- Euro | Dauernutzerinnen/ Dauernutzer: 120,- Euro