In einigen Versorgungsbereichen in Niedersachsen entspricht das Angebot an Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nicht den Anforderungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz. Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bittet daher um Bewerbungen zur Errichtung weiterer Beratungsangebote.
Die Ausschreibung mit weiteren Informationen finden Sie hier. Die Bewerbungsfrist endet am 30.9.2023.