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Bundesfrauenministerium legt Zweiten Evaluationsbericht zum Entgelttransparenzgesetz vor

Das Bundeskabinett hat am 23.8.2023 den von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegten „Zweiten Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten“ beschlossen.

Das Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist die Durchsetzung des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern. Wie es wirkt und umgesetzt wird, untersucht der zweite Evaluationsbericht. Er enthält ein wissenschaftliches Evaluationsgutachten sowie Stellungnahmen der Bundesregierung und der Sozialpartner.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Die Auswertung zeigt ganz klar: Wir müssen das Entgelttransparenzgesetz und seine Instrumente weiterentwickeln, damit sich endlich mehr bewegt - insbesondere für Frauen. Nur die Hälfte der Beschäftigten kennt das Entgeltgleichheitsgebot; noch weniger Beschäftigte das Entgelttransparenzgesetz. Die Zahl der Unternehmen, die ihre Entgeltstrukturen freiwillig überprüfen, ist bisher gering. Klare Entgeltstrukturen und Transparenz bei den Gehältern sind noch längst nicht selbstverständlich. Deshalb soll das Entgelttransparenzgesetz bekannter und vor allem auch verbindlicher werden. Ich setze mich dafür ein, dass Beschäftigte ihr Recht auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit wahrnehmen und auch durchsetzen können.“

Im Vergleich zum ersten Evaluationsbericht zeigen sich nur punktuelle Verbesserungen hinsichtlich der Wirksamkeit und Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes. Das Gesetz und seine Instrumente sind bei den Beschäftigten nach wie vor nicht ausreichend bekannt. Den individuellen Anspruch auf Auskunft nutzen Beschäftigte noch immer eher zurückhaltend. Nur wenige Unternehmen überprüfen ihre Entgeltstrukturen freiwillig. Weniger Unternehmen als erwartet veröffentlichen Berichte zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit.

Konkret zeigt das Evaluationsgutachten:

  • Bisher haben 4 % der befragten Beschäftigten in Betrieben und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes mit mehr als 200 Beschäftigten den Auskunftsanspruch geltend gemacht.
  • Knapp 30 % der befragten Unternehmen haben seit 2019 ihre betrieblichen Entgeltstrukturen überprüft.
  • Nur 10 % der Unternehmen ohne tarifliche Entgeltstruktur und knapp 30 % der Unternehmen mit tariflicher Entgeltstruktur haben über Gleichstellung und Entgeltgleichheit berichtet

Das Gutachten gibt Empfehlungen, um die Wirksamkeit des Gesetzes zu erhöhen. Dazu gehören zum Beispiel:  

  • Das Gesetz muss insgesamt bekannter gemacht werden.
  • Die gesetzlichen Regelungen müssen klarer und einheitlicher werden.
  • Die Verbindlichkeit der gesetzlichen Regelungen und der Instrumente muss gesteigert werden.

Das Bundesfrauenministerium wird die Handlungsempfehlungen auswerten und die Vorschläge aus dem Evaluationsgutachten zusammen mit der Fachöffentlichkeit und den Sozialpartnerinnen und -partnern diskutieren. Die Handlungsempfehlungen sind eine wichtige Grundlage, um das Entgelttransparenzgesetz weiterzuentwickeln.

Die anstehende Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes wird auch die im Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigen. Die Richtlinie ist bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Sie sieht verpflichtende Transparenzmaßnahmen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor und stärkt die Rechte der Beschäftigten zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots.

Weitere Informationen:

www.bmfsfj.de/evaluationsbericht-entgelttransparenz 

www.bmfsfj.de/entgelttransparenzgesetz 

Pressemitteilung des BMFSFJ vom 23.8.2023

Eröffnung des ersten FrauenOrtes in Nordrhein-Westfalen

Das Projekt FrauenOrte NRW hat die ersten zehn Frauenorte ausgewählt. Die erste Eröffnung findet am 23. Oktober 2023 in Wülfrath statt. Gewürdigt als historische Frauenpersönlichkeit, wird Margarethe Müllemann, eine früh verwitwete Müllerin, die im 17. Jahrhundert lebte. Sie ging gerichtlich gegen den Freiherrn Vincent von Isselstein vor, um sich gegen den Bau einer zweiten Mühle zu wehren. Die Vehemenz, mit der sie für ihr Recht eintrat, beeindruckt: „Das war damals etwas Außergewöhnliches, denn in der Regel waren Frauen nicht in der Lage zu schreiben und zu lesen“, so Lokalhistorikerin Christa Hoffmann. Die Veranstaltung wird von Josefine Paul, Gleichstellungsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen und Schirmpatin des Projekts, begleitet. Der FrauenOrt wird in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten Franca Calvano eröffnet. www.frauenorte-nrw.de 

Kalender der Vernetzungsstelle 2024 | ENERGIE geladen

Im Kalender 2024 nehmen wir „Energie“ in ganz umfassendem Sinn auf: Die Spanne reicht vom ökologischen Wirtschaften im Alltag und in der Arbeitswelt über die politische Protestbewegung hin zu persönlicher körperlicher und psychischer Energie. In allen Aspekten nehmen wir die Geschlechterrelevanz auf; in den Ursachen, in der Betroffenheit, in der Energienutzung und im Energieverbrauch. Weitere Informationen und den Bestellbogen finden Sie hier.

Termine

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11.10.2023 | Welt-Mädchentag
21.11.2023 | Grundlagen der Gleichstellungsarbeit – Basisseminar für kommunale Gleichstellungsbeauftragte (ausgebucht)
25.11.2023 | Internationaler Tag 'NEIN zu Gewalt an Frauen'
30.11.2023 | Fachtagung Gender ohne Trouble?! Anti-Gender-Diskurse und Gegenstrategien in Kirche und Gesellschaft
13.12.2023 | Grundlagen der Gleichstellungsarbeit – Basisseminar für behördliche nds. Gleichstellungsbeauftragte (ausgebucht)

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