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Deutscher Frauenrat | Offener Brief zur EU Gewaltschutzrichtlinie

Der offene Brief im Wortlaut:

In der Europäischen Union steht die „Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ aktuell in den Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat. Am 9. Juni 2023 hat der Europäische Rat seine Position festgelegt, dabei kam es zu einer negativen Überraschung:

Die Mitgliedsstaaten – darunter auch die deutsche Bundesregierung – haben sich darauf geeinigt, den Artikel zu Vergewaltigung aus dem Kommissionsvorschlag zu streichen.

Das schockiert uns. Diese Richtlinie ist eine einzigartige und einmalige Möglichkeit, Vergewaltigung in der gesamten EU strafrechtlich zu verfolgen und (insbesondere) Frauen zu schützen. Das deutsche Recht stellt Vergewaltigung unter Strafe und hat dies in Übereinstimmung mit der sog. Istanbul-Konvention im Zuge der „Nein heißt Nein“-Reform jüngst noch gestärkt. Es sollte also kein Widerspruch sein, dasselbe in der Richtlinie zu unterstützen. Stattdessen beruft sich die Bundesregierung auf unionsrechtliche Bedenken. Sie gibt an, dass Vergewaltigung außerhalb des EU-Kompetenzrahmens stehe, obwohl „sexuelle Ausbeutung von Frauen“ explizit in Art. 83 (1) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannt wird. Wir sind daher der Auffassung, dass das Hauptgegenargument, welches ins Feld geführt wird, unhaltbar ist. Wir Frauen wissen nur zu gut, dass Vergewaltigung „sexuelle Ausbeutung“ ist (vgl. Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbunds).

Vergewaltigung ist eines der schwersten Verbrechen gegenüber Frauen. Deshalb ist es mehr als unverständlich, dass Deutschland nicht offensiv die Aufnahme der Vergewaltigung in diese Richtlinie fordert.

Wir erwarten, dass die Bundesregierung ihre Position offiziell ändert und aktiv fordert, dass Vergewaltigung als Tatbestand in das EU-Gewaltschutzpaket aufgenommen wird.

Deutschland muss sich Belgien, Griechenland, Italien und Luxemburg sowie der EU-Kommission anschließen, die sich aktiv dafür einsetzen, dass Vergewaltigung Teil des Paketes wird.

Auch der Bundesrat begrüßte bereits am 8. Juli 2022 ausdrücklich, „dass mit dem in Artikel 5 des Richtlinienvorschlags festgesteckten Rahmen für die Strafbarkeit einer Vergewaltigung ein umfassender Schutz des Rechtsguts der sexuellen Selbstbestimmung innerhalb der gesamten EU gewährleistet würde“ (Abs. 16, S. 5, Drucksache 131/22 (Beschluss).

Auf europäischer Ebene gibt es inzwischen rund 100.000 Unterstützer*innen, die fordern, Vergewaltigung in die neue Richtlinie aufzunehmen. Wir haben das federführende Bundesministerium der Justiz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend von der Unterschriftenkampagne der größten Lobby der Frauen in Europa, der Europäischen Frauenlobby (EWL) in Kenntnis gesetzt und werden die Unterschriften demnächst überreichen.

Ein geschlechtsspezifisches Gewaltschutzpaket, das Vergewaltigung nicht thematisiert, ist kein Gewaltschutzpaket.

Wir erwarten, dass Deutschland hier voran geht und fordern auch Sie auf: Bekennen Sie sich zu einer gleichgestellten und gewaltfreien Gesellschaft.

Quelle: Deutscher Frauenrat, 30.10.2023, www.frauenrat.de/eu-gewaltschutzpaket-ohne-schutz-vor-vergewaltigung-ist-kein-gewaltschutzpaket 

FrauenNetzwerk-Bau gegründet

Nirgendwo auf dem Arbeitsmarkt sind Frauen so unterrepräsentiert wie im Baugewerbe. Einerseits. Andererseits gibt es Berufe wie zum Beispiel in der Architektur, die zur Hälfte von Frauen ausgeübt werden. Baustellen dagegen sind nach wie vor ein absolut männerdominiertes Arbeitsfeld. Daran hat sich in den letzten Jahren fast nichts geändert. Der Baubranche fehlt es an Frauen. Höchste Zeit also für ein Frauennetzwerk, fand der Hauptverband der deutschen Bauindustrie (HDB), und gründete das FrauenNetzwerk-Bau. Vizepräsidentin Jutta Beeke erklärt die Beweggründe für die Gründung und die Angebote des Netzwerks. Das Interview finden Sie auf der Website der Initiative Klischee Frei. Informationen zum Netzwerk auf der Website des Verbandes der Bauindustrie.

Kalender der Vernetzungsstelle 2024 | ENERGIE geladen

Im Kalender 2024 nehmen wir „Energie“ in ganz umfassendem Sinn auf: Die Spanne reicht vom ökologischen Wirtschaften im Alltag und in der Arbeitswelt über die politische Protestbewegung hin zu persönlicher körperlicher und psychischer Energie. In allen Aspekten nehmen wir die Geschlechterrelevanz auf; in den Ursachen, in der Betroffenheit, in der Energienutzung und im Energieverbrauch. Weitere Informationen und den Bestellbogen finden Sie hier.

Termine

Alle Termine >>>
11.12.2023 | Online-Lesung und Diskussion mit Christina Clemm – „Gegen Frauenhass“
13.12.2023 | Grundlagen der Gleichstellungsarbeit – Basisseminar für behördliche nds. Gleichstellungsbeauftragte (ausgebucht)

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Kliniken der Stadt Köln suchen eine Gleichstellungsbeauftragte (w). Weitere Informationen finden sich auf der Website der Städtischen Kliniken Köln.

Die Hansestadt Uelzen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte für 19,5 Stunden. Die Stelle ist in EG 9c eingruppiert. Bewerbungen sind bis zum 10.12.2023 möglich. Weitere Informationen zur Stellenausschreibung gibt es auf der Website der Stadt Uelzen.