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Landtag | Antrag zur Novellierung des Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetzes (NGG)

Unter der Überschrift "Stillstand beenden - moderne Gleichstellungspolitik verwirklichen und als Land vorangehen" haben die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag im Niedersächsischen Landtag beschlossen. Das Niedersäschische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) soll novelliert werden. Die Antragsstellerinnen haben insbsondere folgende 12 Punkte in ihrem Antrag benannt:

  1. In allen Dienststellen muss es zu den Fachaufgaben gehören, Gleichstellungsaspekte und die Auswirkungen des Verwaltungshandelns und von Entscheidungen auf die Geschlechter zu berücksichtigen („Gender Mainstreaming“). Die Vielfalt unterschiedlicher Lebensweisen und -perspektiven sowie die Verschränkung verschiedener Diskriminierungsaspekte sollen in Diskussions- und Entscheidungsprozesse als Fachaufgabe einfließen.  
  2. Beschäftigtengremien müssen paritätisch besetzt werden. Entsendung von Mitgliedern in Aufsichtsräte durch das Land muss paritätisch erfolgen. Ausnahmen gelten nur bei zwingenden Gründen. Als Sanktion im Falle der Zuwiderhandlung bleibt das Mandat unbesetzt. 
  3. Sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz sind mit Maßnahmen und Prozessen zur Prävention und Intervention aktiv entgegenzuwirken. Pflichtverletzungen müssen von Beschäftigten mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktion nachgegangen und seitens der Dienststelle konsequent geahndet werden. 
  4. Der Schutz und die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten sollen gestärkt und abgesichert werden. Das bedeutet u. a., dass diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht an fachliche Aufträge oder Weisungen gebunden ist, und umfasst auch die Einführung eines Klagerechts der Gleichstellungsbeauftragten. Ihre Funktion gilt es darüber hinaus um strategisch planerische Aufgaben zu ergänzen. 
  5. Die Landesregierung soll alle zwei Jahre gleichstellungsrelevante Daten in einer Statistik vorlegen. 
  6. Alle Stellen einschließlich der Führungspositionen müssen teilzeitgeeignet sein. Teilzeitarbeit ist grundsätzlich personell auszugleichen. 
  7. Geschlechtergerechte Sprache muss in Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie in der allgemeinen Sprache und Darstellung und der öffentlichen Kommunikation in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes angewendet werden. Geschlechtergerechte Sprache soll auch Personen berücksichtigen, die intergeschlechtlich sind oder deren Geschlechtsidentität nicht binär ist. 
  8. Jede Dienststelle, die laut NGG §15 (1) keinen Gleichstellungsplan erstellen muss, definiert jedoch spezifische Gleichstellungsziele für die Dienststelle. Die Erstellung und Einhaltung liegt jeweils im Verantwortungsbereich der Dienststellenleitung. Die Nicht-Einhaltung ist schriftlich zu begründen. Bei Nicht-Einhaltung kann eine Personalentscheidung zulasten des unterrepräsentierten Geschlechts nur mit Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten umgesetzt werden. 
  9. Bei Beanstandungsverfahren muss die Dienststelle auf Verlangen der Gleichstellungbeauftragten das Verfahren der nächsthöheren Dienststelle vorlegen. 
  10. Dienststellen sind verpflichtet, Beurteilungsverfahren regelmäßig auf ihre Wirksamkeit in Bezug auf Gleichstellung zu evaluieren.
  11. Bei einer Mehrheitsbeteiligung des Landes an Unternehmen ist sicherzustellen, dass die Grundsätze des NGG eingehalten werden. 
  12. Institutionelle Zuwendungen des Landes erhält nur, wer die Zielsetzung des Gleichberechtigungsgesetzes anwendet und dies auch nachweist. 

Der Antrag wurde im Plenum beraten und dann in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Antrag steht als Drucksache 19/533 auf der Website des Landtages zur Verfügung.

Das derzeit gültige Gesetz von 2011 finden Sie hier zum Abrufen.

Girls'Day und Boys'Day

Jetzt noch Angebote eintragen und für den diesjährigen Aktionstag am 27. April anmelden! Unter www.girls-day.de/radar und www.boys-day.de/radar können Unternehmen und Einrichtungen ihr Angebot eintragen. Mädchen und Jungen können hier nach ihrem Wunschplatz suchen und sich anmelden. Eine Teilnahme am Girls'Day und Boys'Day wird von den Kultusministerien der Länder empfohlen.

UN Women zum Internationalen Frauentag 2023

Feministische Utopien leben. Gemeinsam für eine gerechte Welt. UN Women Deutschland möchte mit einer Kampagne zum Internationalen Frauentag 2023 gemeinsam mit Partner*innen und Unterstützer*innen mutige feministische Utopien schaffen, auf die alle gemeinsam hinarbeiten. Denn für wirkliche Veränderungen reiche es nicht, die Symptome einer ungerechten Welt zu bekämpfen. Mehr zur Kampagne und Material für Social Media finden Sie auf der Website von UN Women Deutschland.

Equal Pay Day 2023 – Die Kunst der gleichen Bezahlung

Der Equal Pay Day am 7. März markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer bereits bezahlt werden. Rechnet man den Prozentwert von 18% in Tage um, arbeiten Frauen 66 Tage, vom 1. Januar bis zum 07. März 2023, umsonst. An diesem Tag finden bundesweit Aktionen statt. Zudem organisiert die Equal Pay Day Kampagne in Kooperation mit dem Deutschen Kulturrat am 04. März den Equal Pay Zukunftskongress in Berlin. Unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ zeigt der Kongress die strukturellen Ursachen des eklatanten Gender Pay Gaps von 30 Prozent in Kunst und Kultur auf. www.equalpayday.de

Frauen gewinnen

Frauen gewinnen - Arbeitsmarktförderung in Niedersachsen so lautet der Titel einer neuen Website, die Informationen rund um das Thema Arbeitsmarkt bietet. Neben aktuellen Nachrichten, sind auch die Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft hier zu finden sowie die Förderrichtlinie RIKA (Regionale Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt), mit der das Land Niedersachsen Projekte fördert, die Frauen bessere Chancen am Arbeitsmarkt bieten. Schauen Sie selbst www.frauen-gewinnen.eu.

KRIEG IN DER UKRAINE - FRAGEN UND ANTWORTEN

Hier haben wir Informationen für Sie zusammen gestellt.

Termine

Alle Termine >>>
28.03.2023 | Alles auf Gender
29.03.2023 | Die Berichtspflicht zur Umsetzung von Gleichberechtigung in Niedersachsen
25.04.2023 | Konfliktmanagement für Gleichstellungsbeauftragte
27.04.2023 | Girls'Day und Boys'Day
14.05.2023 | 27. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
27.06.2023 | Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Handlungssicherheit in Beratung, Begleitung und Prävention

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Bundesstiftung Gleichstellung sucht eine Wissenschaftliche Leitung für den Bereich Wissen, Beratung und Innnovation (m/w/d) als Elternzeitvertretung. Hier geht es zur Stellenausschreibung auf der Website der Bundesstiftung.

Die Stadt Wermelskirchen in NRW sucht eine Gleichstellungsbeauftragte in Teilzeit, EG 10 TVöD. Bewerbungsschluss ist der 15.04.2023. Hier geht es zur Ausschreibung auf der Website der Stadt Wermelskirchen.