Das Bundeskabinett hat am 15.6.2022 beschlossen, dem Deutschen Bundestag Frau Ferda Ataman zur Wahl als Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung vorzuschlagen. Grundlage für die Wahl durch den Bundestag sind die beschlossenen Änderungen (§ 26 Abs. 1) des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich bin davon überzeugt: Diversität ist die Stärke unserer Gesellschaft. Mit dem Vorschlag zur Wahl von Ferda Ataman zurUnabhängigen Beauftragten für Antidiskriminierung durch den Bundestag werden wir diese Stärke unserer Gesellschaft weiter ausbauen. Ferda Ataman steht für großes Engagement für eine inklusive, demokratische Gesellschaft. Ich bin mir sicher, als neue Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird sie all denjenigen eine starke Stimme verleihen, die in Deutschland Diskriminierung erfahren. Wir werden nicht hinnehmen, dass Diskriminierungen für viele Menschen zur bitteren Realität gehören - ob aus rassistischen Gründen oder wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder wegen einer Behinderung.“
Ferda Ataman ist Politologin, Publizistin und Expertin für Diversität. Sie war im öffentlichen Dienst tätig, unter anderem im Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration in Nordrhein-Westfalen und als Referatsleiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS).
Anschließend baute sie den Mediendienst Integration auf, eine wissenschaftliche Informationsplattform für Journalisten, und arbeitete als Buchautorin, Journalistin und Kolumnistin, unter anderem für Spiegel, Tagesspiegel und den Rundfunk Berlin-Brandenburg. Zuletzt gründete sie ein Beratungsunternehmen für Diversität.
Parallel engagierte sich Ataman ehrenamtlich in Vereinen für mehr Vielfalt in Medien und eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft und war Mitglied im Expertenbeirat der ADS.
Hintergrund zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) wurde entsprechend dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und in Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien als unabhängige, nationale Gleichbehandlungsstelle der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend errichtet.
Sie berät von Diskriminierung betroffene Menschen, betreibt Öffentlichkeitsarbeit, führt wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierungen durch und gibt Empfehlungen zu deren Vermeidung.
Weitere Informationen unter: www.antidiskriminierungsstelle.de.