Zur Änderung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetz liegen Gesetzentwürfe der Hessischen Landesregierung, der Landtagsfraktion der SPD und der Landtagsfraktion Die Linke vor. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat zu diesen Vorlagen Stellung genommen.
Im Bundesvergleich sei das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) schon vor der umfassenden Novellierung im Jahr 2016 eines der fortschrittlichsten Gesetze zur Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst, so die Juristinnen. Einige Regelungen, die das Gesetz bereits seit 1993 enthalte, suche man in anderen Gleichstellungs- und Frauenförderungsgesetzes auch heute noch vergebens. Hierzu zählten beispielsweise klare und effiziente Vorgaben für die Freistellung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Abhängigkeit zur Dienststellengröße oder weitgehend verbindliche Soll-Regelungen für die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien. Auch mit dem Klagerecht für die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, detaillierten Vorgaben zum Inhalt von Frauen- und Gleichstellungsplänen und der Sanktionierung der Nichterreichung von Zielvorgaben aus dem Gleichstellungsplan sei das HGlG ein Vorbild. Die Stellungnahme zu den nun vorgelegten Änderungen sind ausführlich auf der Website des Juristinnenbundes nachzulesen.