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UN-Frauenrechtskonvention ist verbindliche Leitlinie für nationale Politikgestaltung und Gesetzgebung Jahrestag Inkrafttreten CEDAW in Deutschland - 9. August

Am 9. August 1985 trat die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Diese historische Entscheidung markiert einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen.

Die UN-Frauenrechtskonvention ist die verbindliche Leitlinie für die nationale Politikgestaltung und Gesetzgebung zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und des Schutzes der Menschenrechte von Frauen. Sie hat in Deutschland zu einer Vielzahl von positiven Veränderungen geführt - von der Einführung gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung bis hin zur Förderung von Frauen in Führungspositionen. Sie hat zugleich die Sensibilisierung für Themen wie geschlechtsspezifische Gewalt und Chancengleichheit erhöht.

Trotz vieler positiver Entwicklungen bei der Verwirklichung der Frauenrechte in Deutschland hat der CEDAW-Ausschuss am 31. Mai 2023 in den Abschließenden Bemerkungen zum 9. Staatenbericht Deutschlands konkrete Empfehlungen zur Umsetzung der Konvention unter anderem im Bereich geschlechtsspezifischer Gewalt gegeben:

So sei es notwendig, geschlechtsspezifische Gewalt und Missbrauch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu überwachen und anzugehen. Zudem wird Deutschland aufgefordert, Änderungen am Aufenthaltsrecht vorzunehmen, um sicherzustellen, dass Migrantinnen als Opfer häuslicher Gewalt angemessen geschützt werden. Weiterhin äußert der CEDAW-Ausschuss im Bereich Ehe und Familie die Besorgnis, dass häusliche Gewalt bei gerichtlichen Entscheidungen über das Umgangs- und Sorgerecht nicht hinreichend berücksichtigt wird.

Der CEDAW-Ausschuss hat Deutschland dazu aufgefordert, eine umfassende Präventionsstrategie gegen häusliche Gewalt zu entwickeln, die Anzahl von Frauenhäusern zu erhöhen und die Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen zu verbessern. Besonders hervorgehoben werden die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, trans Frauen sowie nicht deutschsprachigen Frauen und Mädchen.

"Der Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Frauenrechtskonvention erinnert uns daran, wie weit wir gekommen sind, aber auch wie viel Wegstrecke noch vor uns liegt. Die Politik muss weiterhin entschlossen daran arbeiten, dass Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung und Gewalt für alle Frauen Realität werden", betont Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Die Abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses geben der Bundesregierung und den Behörden wichtige Hinweise auf rechtliche wie tatsächliche Schutzlücken, die jetzt rasch geschlossen werden müssen."

Der CEDAW-Ausschuss empfiehlt in seinen Abschließenden Bemerkungen explizit, das Mandat des Deutschen Instituts für Menschenrechte bei der Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention zu stärken. "Wir sehen darin eine wertvolle Bestätigung unserer Arbeit und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Förderung und der Schutz aller Frauen und Mädchen sowie der Schutz der Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt in die Praxis umgesetzt werden. Geschlechtergerechtigkeit und der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sind grundlegende Menschenrechte, die es zu fördern und zu schützen gilt", so Rudolf.

UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW)

Die UN-Frauenrechtskonvention, das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), wurde von Deutschland am 10. Juli 1985 ratifiziert und trat am 9. August 1985 in Deutschland in Kraft. Die Konvention verpflichtet die Staaten zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Diskriminierung und zur Förderung der Teilhabe von Frauen in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens. Die Frauenrechtskonvention ist in Deutschland für alle Staatsorgane rechtsverbindlich und gilt dabei im Rang eines Bundesgesetzes.

Pressemitteilung des Instituts für Menschenrechte, 9. August 2023.

Eröffnung des ersten FrauenOrtes in Nordrhein-Westfalen

Das Projekt FrauenOrte NRW hat die ersten zehn Frauenorte ausgewählt. Die erste Eröffnung findet am 23. Oktober 2023 in Wülfrath statt. Gewürdigt als historische Frauenpersönlichkeit, wird Margarethe Müllemann, eine früh verwitwete Müllerin, die im 17. Jahrhundert lebte. Sie ging gerichtlich gegen den Freiherrn Vincent von Isselstein vor, um sich gegen den Bau einer zweiten Mühle zu wehren. Die Vehemenz, mit der sie für ihr Recht eintrat, beeindruckt: „Das war damals etwas Außergewöhnliches, denn in der Regel waren Frauen nicht in der Lage zu schreiben und zu lesen“, so Lokalhistorikerin Christa Hoffmann. Die Veranstaltung wird von Josefine Paul, Gleichstellungsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen und Schirmpatin des Projekts, begleitet. Der FrauenOrt wird in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten Franca Calvano eröffnet. www.frauenorte-nrw.de 

Kalender der Vernetzungsstelle 2024 | ENERGIE geladen

Im Kalender 2024 nehmen wir „Energie“ in ganz umfassendem Sinn auf: Die Spanne reicht vom ökologischen Wirtschaften im Alltag und in der Arbeitswelt über die politische Protestbewegung hin zu persönlicher körperlicher und psychischer Energie. In allen Aspekten nehmen wir die Geschlechterrelevanz auf; in den Ursachen, in der Betroffenheit, in der Energienutzung und im Energieverbrauch. Weitere Informationen und den Bestellbogen finden Sie hier.

Termine

Alle Termine >>>
11.10.2023 | Welt-Mädchentag
21.11.2023 | Grundlagen der Gleichstellungsarbeit – Basisseminar für kommunale Gleichstellungsbeauftragte (ausgebucht)
25.11.2023 | Internationaler Tag 'NEIN zu Gewalt an Frauen'
30.11.2023 | Fachtagung Gender ohne Trouble?! Anti-Gender-Diskurse und Gegenstrategien in Kirche und Gesellschaft
13.12.2023 | Grundlagen der Gleichstellungsarbeit – Basisseminar für behördliche nds. Gleichstellungsbeauftragte (ausgebucht)

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