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Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren geplant

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften veröffentlicht. Der Entwurf verfolgt insbesondere das Ziel, durch verschiedene Anpassungen der Vorschriften für das familiengerichtliche Verfahren den Schutz gewaltbetroffener Personen und deren Kinder zu verbessern. Des Weiteren soll die Vergütung für Verfahrensbeistände angepasst und ihre Stellung im Verfahren gestärkt werden. Zudem werden notwendige Anpassungen in den Verfahrensvorschriften der Familien-, Versorgungsausgleichs- und Nachlasssachen vorgeschlagen.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt hierzu: „Wir bringen das Familienrecht auf die Höhe der Zeit. Dazu gehört auch ein verbesserter Schutz gewaltbetroffener Personen. Mit dem heute veröffentlichten Gesetzentwurf für eine Reform des familiengerichtlichen Verfahrens kommen wir dem nochmals näher. Denn gerade während solcher oft langwierigen und emotional belastenden Prozesse benötigen Opfer von Partnerschaftsgewalt und Kinder besseren Schutz und Unterstützung. Neben der Einführung eines Wahlgerichtsstands zugunsten gewaltbetroffener Personen wird nun besonders hervorgehoben, dass Gerichte in Kindschaftssachen mit Gewaltbetroffenheit auch den Schutzbedarf von Kindern und des gewaltbetroffenen Elternteils ermitteln müssen. Darüber hinaus stärken wir die Position der Verfahrensbeistände und nehmen weitere Anpassungen von Verfahrensvorschriften vor. Somit stärken wir nicht nur die Position der Betroffenen in familienrechtlichen Verfahren, sondern auch die der Verfahrensbeistände und Gerichte.

Im Einzelnen sieht der Referentenentwurf folgende Regelungen vor:

Stärkung gewaltbetroffener Personen - Einführung eines Wahlgerichtsstands

Es soll ein Wahlgerichtsstand eingeführt werden. Damit kann ein von Partnerschaftsgewalt betroffener Elternteil nach der Trennung vom gewaltausübenden Elternteil in einem Kindschafts-, Abstammungs- oder Kindesunterhaltsverfahren nicht mehr über den aktuellen Aufenthaltsort des Kindes aufgespürt werden, wenn er aus Sicherheitsgründen seinen und den Aufenthaltsort des Kindes geheim hält. Dies ist zum Beispiel bei Zuflucht in einem Frauenhaus der Fall. Allen Beteiligten dieser Verfahren bleibt der Zugang zur Justiz erhalten.

Stärkung gewaltbetroffener Personen – Besondere Verfahrensvorschriften in Kindschafts- und Gewaltschutzsachen

Die sich aus der Istanbul-Konvention ergebenden Amtsermittlungspflichten des Familiengerichts in Fällen von Gewaltbetroffenheit sollen im Verfahrensrecht besonders hervorgehoben werden. Bei Anhaltspunkten für Gewaltvorfälle zwischen den Elternteilen ist das Gericht verpflichtet, den Schutzbedarf des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils auch in Kindschaftssachen zu ermitteln. Es muss zudem ein angepasstes Gefahrenmanagement gewährleisten.

Unter Umständen muss das Gericht Schutzmaßnahmen ergreifen, wie z.B. getrennte Anhörungen der Eltern anordnen. Auch das im Fokus des Kindschaftsverfahrens stehende gerichtliche Hinwirken auf ein Einvernehmen zwischen den Eltern ist bei Gewaltvorfällen zwischen den Eltern häufig nicht möglich. Das soll das Gericht berücksichtigen, indem es von einem Hinwirken auf Einvernehmen absieht. Auch von der Anordnung gemeinsamer Beratungsgespräche soll in solchen Fällen abgesehen werden.

Zudem wird der Informationsfluss und der Austausch zwischen den an Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren beteiligten Familiengerichten und anderen Professionen verbessert. Schutzmaßnahmen können daher bei Gewaltvorfällen schneller eingeleitet werden.

Stärkung der Verfahrensbeistände - Vergütungserhöhung

Die 2009 eingeführte Pauschalvergütung des Verfahrensbeistands soll angepasst und erhöht werden. Dabei wird die Trennung zwischen dem originären Aufgabenkreis und dem erweiterten Aufgabenkreis, bei dem der Verfahrensbeistand zusätzlich auch Gespräche mit den Eltern und ggf. auch Dritten (z.B. Schule, Kita) führen soll, aufgehoben. Es verbleibt ein Aufgabenkreis, der dem ursprünglichen erweiterten Aufgabenkreis entspricht. Die Pauschalvergütung dafür soll auf 690 Euro angehoben werden. Gleichzeitig soll eine Geschwisterpauschale eingeführt werden, um gewissen Synergieeffekten bei der Bestellung für mehrere Geschwisterkinder Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass künftig überall die Kosten des Verfahrensbeistandes für die Beauftragung eines Dolmetschers erstattungsfähig sind. Zudem soll der Kontakt zwischen Verfahrensbeistand und Kind auch gegen den Willen der Eltern gerichtlich durchgesetzt werden können. Damit ist dem Verfahrensbeistand die Vertretung der Kindesinteressen auch in streitigen Fällen möglich.

Stärkung der Beschwerdeinstanz

Gegen eine einstweilige Anordnung über einen sogenannten Umgangsausschluss sollen Betroffene künftig Beschwerde einlegen können. Unter Umgangsausschluss versteht man die Entscheidung des Gerichts darüber, dass ein Umgangskontakt zwischen dem Kind und einem Umgangsberechtigten, in der Regel einem Elternteil, für kürzere oder längere Zeit nicht stattfinden darf. Es soll verhindert werden, dass es ohne die Möglichkeit einer kurzfristigen Überprüfung einer solchen Entscheidung zu einer massiven Beeinträchtigung der Bindung und Beziehung zwischen dem Kind und dem Umgangsberechtigten kommt, weil das Hauptsacheverfahren ggf. einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bei offensichtlich unbegründeten Beschwerden soll das Beschwerdegericht zukünftig von der obligatorischen Wiederholung einzelner Verfahrenshandlungen auch in Fällen, in denen dies bislang nicht möglich ist, absehen können. Damit sollen in Einzelfällen unnötige Verfahrensverzögerungen vermieden werden.

Stärkung der am Versorgungsausgleichsverfahren Beteiligten

Der Versorgungsausgleich hat für die Alterssicherung von Ehegatten eine hohe Bedeutung. Durch den sogenannten Halbteilungsgrundsatz erhält nämlich jeder Ehegatte die Hälfte der während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften des anderen Ehegatten. Um dem zu entsprechen, sollen Anrechte, die im Versorgungsausgleichsverfahren übergangen wurden, nun nachträglich berücksichtigt werden können. Dies war bisher nicht zulässig.

Der Referentenentwurf wurde am 24.7.2024 an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben Gelegenheit, bis zum 6. September 2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.

Den Referentenentwurf steht auf der Website des Bundesjustizministeriums.

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 24.7.2024

"Frau.Macht.Demokratie."

Mit dem Mentoring-Programm „Frau.Macht.Demokratie." möchte das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung einen Beitrag zur Stärkung der politischen Partizipation im Vorfeld der Kommunalwahlen im Herbst 2026 leisten. Im Rahmen des Programms wird eine interessierte Frau (Mentee) von einer erfahrenen Politikerin oder einem erfahrenen Politiker (Mentorin/Mentor) auf ihrem Weg in die Kommunalpolitik individuell begleitet - sie erhält einen vertieften Einblick in den politischen Alltag, profitiert von Netzwerkmöglichkeiten und Erfahrungen und kann so aktiv ihr eigenes politisches Profil entwickeln. Das Mentoring-Programm ist jetzt offziell gestartet. Bewerbungen sind über die Website möglich. www.frau-macht-demokratie.de

Bundeskonferenz der BAG

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (BAG) wird 40! Diesem Jubiläum wird auf der kommenden Bundeskonferenz, die vom 15. bis 17. September 2024 in Würzburg stattfindet ein besonderer Raum gegeben. „Blick zurück und nach vorne“ – so lautet das Motto des Jubiläums, das u.a. mit einer Party nach dem offiziellen Empfang am Sonntagabend gefeiert wird. Das Thema der diesjährigen Bundeskonferenz ist Armut. Zahlreiche Vorträge und Workshops befassen sich mit den verschiedenen Ausprägungen von Armut und zeigen auf, warum so viele Frauen davon betroffen sind. Die Vernetzungsstelle ist mit einem Infostand vertreten. Besuchen Sie uns!

30 Jahre Vernetzungsstelle

Wir sammeln hier Eindrücke aus 30 Jahren Gleichstellungsarbeit. In loser Reihenfolge werden wir "Fundstücke" aus unserem Archiv und darüber hinaus veröffentlichen. Es lohnt sich also, immer mal wieder vorbeizuschauen. Aktuell ergänzt sind Eindrücke vom Parlamentarischen Abend im April 2024. >>>weiterlesen

Termine

Alle Termine >>>
15.09.2024 | 28. Bundeskonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
24.09.2024 | „Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ – 2-tägige Fortbildung
30.09.2024 | Fachtag Sozialberichterstattung in Niedersachsen 2024
01.10.2024 | Online-Meeting für kommunale niedersächsische Gleichstellungsbeauftragte
05.11.2024 | 2. Gleichstellungstag der Bundesstiftung Gleichstellung
25.11.2024 | Internationaler Tag 'NEIN zu Gewalt an Frauen'

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

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