Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die Bundesregierung auf, das historische Zeitfenster zu nutzen, um den Schwangerschaftsabbruch neu zu regeln. Die aktuelle Rechtslage schafft erhebliche Barrieren und stigmatisiert schwangere Personen sowie das medizinische und beratende Personal. Der djb spricht sich daher für eine Neuregelung aus, die sich am Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person orientiert und Lebensschutz ohne Kriminalisierung umsetzt. In seinem Policy Paper hatte der djb bereits ein umfangreiches Regelungsmodell vorgeschlagen, an dem er auch in der aktuellen Stellungnahme festhält.
Die von der Bundesregierung eingesetzte unabhängige Kommission zu reproduktiven Rechten und Fortpflanzungsmedizin ist zu einem klaren Ergebnis gekommen: eine Neuregelung ist verfassungsrechtlich nicht nur möglich, sondern notwendig. Besonders in den ersten 12 Schwangerschaftswochen besteht eine Verpflichtung, den Abbruch straffrei zu stellen. Auch nach dieser Frist besteht ein gesetzgeberischer Spielraum, um Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts zu regeln. Repräsentative Umfragen und verschiedene Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft zeigen eine klare Unterstützung für die Entkriminalisierung. Auch politische Akteure, darunter zehn Landesminister*innen, haben sich für eine Reform ausgesprochen.
„Die Bundesregierung muss die Ergebnisse des Kommissionsberichts ernst nehmen und jetzt handeln, nämlich reproduktive Rechte stärken und die gesundheitliche Versorgung der Betroffenen sicherstellen. Hierzu ist es unerlässlich, Schwangerschaftsabbrüche sind aus dem Strafrecht herauszunehmen“, fordert Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.
Neben der Entkriminalisierung fordert der djb zusätzlich Maßnahmen wie die Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen und die Integration in die medizinische Ausbildung. Dies ist entscheidend, um die Versorgungssituation nachhaltig zu verbessern und den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden. Der djb warnt, dass die derzeitige Rechtslage eine gerechte und sichere Versorgung gefährdet.
„Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist überfällig. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und eine Neuregelung auf den Weg bringen, die den Anforderungen an reproduktive Gerechtigkeit und dem Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen entspricht“, betont Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe zum Schwangerschaftsabbruch.
Zur aktuellen Stellungnahme auf der Website des djb.
Quelle: Pressemitteilung des djb vom 3.9.2024