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Gesetzesentwurf gegen „Gehsteigbelästigungen“ passiert Bundesrat

Das vom Bundestag beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hat am 27.9.2024 den zweiten Durchgang im Bundesrat passiert. Damit kann das Gesetz nach der für den Herbst dieses Jahres geplanten Verkündung in Kraft treten.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft gehört zu den höchstpersönlichen Entscheidungen des Lebens. Sie ist von zentraler Bedeutung für die Selbstbestimmung und Identität von Frauen. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen haben wir für das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten ratsuchender Frauen und dem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter einen guten Kompromiss gefunden. Wir geben den Ländern jetzt klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke. Gleichzeitig stärken wir die Rechte der Frauen und beenden einen möglichen Spießrutenlauf auf dem Weg zur Beratungsstelle. Ich freue mich, dass das Gesetz nun in Kraft treten wird.“

Mit dem Gesetzesentwurf zu Gehsteigbelästigungen verfolgen Bund und Länder das Ziel, Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner zu schützen. Dadurch sollen die Rechte der Schwangeren sowie das gesetzliche Beratungs- und Schutzkonzept gestärkt werden.

Durch das neue Gesetz wird das Schwangerschaftskonfliktgesetz wie folgt geändert:

  • Länder müssen ungehinderten Zugang zu Einrichtungen ermöglichen: Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Länder den Auftrag haben, den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten.
  • Ratsuchende Schwangere besser schützen: Durch die Änderungen wird untersagt, dass Schwangere im unmittelbaren Umkreis der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie vor Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern bedrängt, eingeschüchtert oder z.B. am Betreten gehindert werden.
  • Personal besser schützen: Das Personal der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird ebenfalls geschützt. Ziel ist es, die ungestörte Ausübung der Tätigkeiten sicherzustellen.
  • Konsequente Ahndung: Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen mit einer Geldbuße von bis zu fünftausend Euro geahndet werden können.
  • Datenlage verbessern: Zur verbesserten Übersicht über die regionale Versorgungslage – also die Anzahl an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen – ist eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgesehen. Erstmalig können nun auch unterhalb der Landesebene Auskünfte zur regionalen Versorgungslage getroffen werden.

Weitere Informationen finden Sie im Gesetzesentwurf: www.bmfsfj.de/SchKG

Quelle: BMFSFJ vom 27.9.2024

Ausschreibung des Berliner Frauenpreises 2025

Frauen und ihre wirtschaftlichen, technischen, politischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen werden öffentlich weniger gewürdigt als Männer. Bei der Anerkennung und Sichtbarmachung der Ideen, des Einsatzes und des Engagements dieser Frauen gibt es vieles aufzuholen. Der Berliner Frauenpreis macht Frauen sichtbar, die sich auf ganz unterschiedliche Weise für Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen in Berlin engagieren. Vorschläge können bis zum 1.11.2024 eingereicht werden. Mehr dazu unter www.berlin.de/sen/frauen/oeffentlichkeit/berliner-frauenpreis.

"Frau.Macht.Demokratie."

Mit dem Mentoring-Programm „Frau.Macht.Demokratie." möchte das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung einen Beitrag zur Stärkung der politischen Partizipation im Vorfeld der Kommunalwahlen im Herbst 2026 leisten. Im Rahmen des Programms wird eine interessierte Frau (Mentee) von einer erfahrenen Politikerin oder einem erfahrenen Politiker (Mentorin/Mentor) auf ihrem Weg in die Kommunalpolitik individuell begleitet - sie erhält einen vertieften Einblick in den politischen Alltag, profitiert von Netzwerkmöglichkeiten und Erfahrungen und kann so aktiv ihr eigenes politisches Profil entwickeln. Das Mentoring-Programm ist jetzt offziell gestartet. Bewerbungen sind über die Website möglich. www.frau-macht-demokratie.de

30 Jahre Vernetzungsstelle

Wir sammeln hier Eindrücke aus 30 Jahren Gleichstellungsarbeit. In loser Reihenfolge werden wir "Fundstücke" aus unserem Archiv und darüber hinaus veröffentlichen. Es lohnt sich also, immer mal wieder vorbeizuschauen. Aktuell ergänzt sind Eindrücke vom Parlamentarischen Abend im April 2024. >>>weiterlesen

Termine

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23.10.2024 | Feministische Woche in Bremerhaven
05.11.2024 | 2. Gleichstellungstag der Bundesstiftung Gleichstellung
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06.02.2025 | Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung
14.02.2025 | One Billion Rising for Justice - der weltweite Aktionstag für Gerechtigkeit

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Stadt Dinslaken sucht eine stellvertretende Gleichstellungsbeauftrage. Die Vergütung erfolgt nach EG 9b TVöD. Bewerbungen sind bis zum 10.11.2024 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Dinslaken.

Der Forschungsverbund Berlin e.V sucht zum nächstnöglichen Zeitpunkte eine Zentrale Gleichstellungsbeauftragte/Gleichstellungsreferentin (w). Die Stelle umfasst 20 Wochenstunden ist für 4 Jahre befristet. Die Vergütung erfolgt nach TVöD. Bewerbungen sind bis zum 17.11.2024 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website des Forschungsverbundes Berlin.

Die Stadt Einbeck sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte mit 50% einer Vollzeitstelle. Die Stelle wird nach Entgeltgruppe 10 TVöD/ Besoldungsgruppe A11 NBesG vergütet. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Piorr (fpiorr@einbeck.de)

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