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Österreich | Staat bei häuslicher Gewalt haftbar?

"Wenn die Polizei eine Frau vor häuslicher Gewalt nicht schützt, kann sie vom Staat Schmerzensgeld fordern." Über ein aktuelles Urteil aus Österreich berichtet das Frauenmagazin FrauenSicht. Der Oberste Gerichtshof hatte folgendes Urteil gesprochen:


Österreich: Zur Haftung des Bundes für die Unterlassung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
 
Betretungs- und Annäherungsverbote nach § 38a Sicherheitspolizeigesetz dienen dem Schutz des Gefährdeten. Das schuldhafte Unterlassen solcher Anordnungen kann daher Amtshaftungsansprüche begründen.
Wird ein Betretungs- oder Annäherungsverbot nach § 38a Sicherheitspolizeigesetz erlassen, spricht der erste Anschein dafür, dass sich der Gefährder an diese Anordnung hält.

Die Klägerin wurde – nach einer von Eifersucht, Kontrollwahn, Drohungen und körperlicher Gewalt ihr gegenüber geprägten Beziehung zum späteren Täter – in ihrer Wohnung Opfer eines Mordversuchs durch ihren ehemaligen Freund (Täter). Bereits rund zwei Wochen vor der Tat hatte es nach einem wiederholten gewaltsamen Übergriff durch den Täter einen Polizeieinsatz gegeben, im Zuge dessen die Polizeibeamten eine Anzeige wegen fortgesetzter Gewaltausübung und Körperverletzung gegen den Täter aufgenommen, aber weder ein Betretungs- und Annäherungsverbot erlassen noch Kontakt mit der (Journal-)Staatsanwaltschaft aufgenommen hatten.

Die Klägerin begehrt vom Bund aus dem Titel der Amtshaftung Schadenersatz, insbesondere Schmerzengeld, weil die Polizeibeamten gebotene Maßnahmen unterlassen hätten, durch die der Mordversuch an ihr verhindert worden wäre, insbesondere die Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbots gegenüber dem Täter und die Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft, um ihr die Anordnung der Festnahme des Täters zu ermöglichen.

Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab. Der Klägerin sei der Beweis des Kausalzusammenhangs zwischen der Unterlassung der Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbots und der Tat nicht gelungen, weil das Erstgericht nicht feststellen konnte, dass der Täter die Tat nicht begangen hätte, hätten die Polizeibeamten diese Maßnahme ergriffen. Der Anscheinsbeweis komme der Klägerin hierfür nicht zugute. Die Berichtspflichten nach § 100 Strafprozessordnung (StPO) würden den Schutz von Opfern allfälliger künftiger Straftaten des Beschuldigten nicht einmal mitbezwecken.

Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der Klägerin Folge.

Die komplette Urteilsbegründung finden Sie auf der Website des OHG Österreich. www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/zur-haftung-des-bundes-fuer-die-unterlassung-von-massnahmen-zur-gefahrenabwehr/

Ausschreibung des Berliner Frauenpreises 2025

Frauen und ihre wirtschaftlichen, technischen, politischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen werden öffentlich weniger gewürdigt als Männer. Bei der Anerkennung und Sichtbarmachung der Ideen, des Einsatzes und des Engagements dieser Frauen gibt es vieles aufzuholen. Der Berliner Frauenpreis macht Frauen sichtbar, die sich auf ganz unterschiedliche Weise für Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen in Berlin engagieren. Vorschläge können bis zum 1.11.2024 eingereicht werden. Mehr dazu unter www.berlin.de/sen/frauen/oeffentlichkeit/berliner-frauenpreis.

"Frau.Macht.Demokratie."

Mit dem Mentoring-Programm „Frau.Macht.Demokratie." möchte das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung einen Beitrag zur Stärkung der politischen Partizipation im Vorfeld der Kommunalwahlen im Herbst 2026 leisten. Im Rahmen des Programms wird eine interessierte Frau (Mentee) von einer erfahrenen Politikerin oder einem erfahrenen Politiker (Mentorin/Mentor) auf ihrem Weg in die Kommunalpolitik individuell begleitet - sie erhält einen vertieften Einblick in den politischen Alltag, profitiert von Netzwerkmöglichkeiten und Erfahrungen und kann so aktiv ihr eigenes politisches Profil entwickeln. Das Mentoring-Programm ist jetzt offziell gestartet. Bewerbungen sind über die Website möglich. www.frau-macht-demokratie.de

30 Jahre Vernetzungsstelle

Wir sammeln hier Eindrücke aus 30 Jahren Gleichstellungsarbeit. In loser Reihenfolge werden wir "Fundstücke" aus unserem Archiv und darüber hinaus veröffentlichen. Es lohnt sich also, immer mal wieder vorbeizuschauen. Aktuell ergänzt sind Eindrücke vom Parlamentarischen Abend im April 2024. >>>weiterlesen

Termine

Alle Termine >>>
23.10.2024 | Feministische Woche in Bremerhaven
05.11.2024 | 2. Gleichstellungstag der Bundesstiftung Gleichstellung
25.11.2024 | Internationaler Tag 'NEIN zu Gewalt an Frauen'
06.02.2025 | Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung
14.02.2025 | One Billion Rising for Justice - der weltweite Aktionstag für Gerechtigkeit

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Stadt Dinslaken sucht eine stellvertretende Gleichstellungsbeauftrage. Die Vergütung erfolgt nach EG 9b TVöD. Bewerbungen sind bis zum 10.11.2024 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Dinslaken.

Der Forschungsverbund Berlin e.V sucht zum nächstnöglichen Zeitpunkte eine Zentrale Gleichstellungsbeauftragte/Gleichstellungsreferentin (w). Die Stelle umfasst 20 Wochenstunden ist für 4 Jahre befristet. Die Vergütung erfolgt nach TVöD. Bewerbungen sind bis zum 17.11.2024 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website des Forschungsverbundes Berlin.

Die Stadt Einbeck sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte mit 50% einer Vollzeitstelle. Die Stelle wird nach Entgeltgruppe 10 TVöD/ Besoldungsgruppe A11 NBesG vergütet. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Piorr (fpiorr@einbeck.de)

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