Über 14.200 Frauen und rund 16.000 Kinder haben 2023 Schutz in Deutschlands Frauenhäusern gefunden. Das geht aus der im Oktober veröffentlichten Frauenhaus-Statistik 2023 von Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) hervor. Die Statistik von FHK ist die einzige Erhebung, die jährlich bundesweite Daten zu Frauenhäusern und ihren Bewohner:innen bereitstellt. Die Berechnungen für das Jahr 2023 beruhen auf Angaben zu 6.264 Frauen und 7.043 Kindern aus 176 der insgesamt rund 400 Frauenhäuser in Deutschland.
Mehr als ein Viertel der Bewohner:innen (28 %) musste dabei im vergangenen Jahr die Kosten des Aufenthalts anteilig oder vollständig selbst tragen. Die Frauenhaus-Statistik von FHK zeigt zudem, dass der Anteil von Frauen, die wohnortnah Platz in einem Frauenhaus finden, seit Jahren kontinuierlich sinkt. Während 2013 noch 54 % der Frauen in der eigenen Stadt bzw. Kommune Schutz fanden, waren es 2023 nur noch 36 %. Gleichzeitig können jährlich tausende Schutzsuchende gar nicht aufgenommen werden: Laut einer bundesweiten Kostenstudie mussten die Schutzeinrichtungen allein im Jahr 2022 16.382 Frauen aufgrund von Platzmangel abweisen.
Im Jahr 2023 betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Frauenhaus 73 Tage. Die längsten Aufenthalte (145 Tage) hatten Frauen, die nach dem Frauenhaus eine neue Wohnung bezogen. Das gelang jeder vierten Bewohnerin (24 %). Die kürzeste Aufenthaltsdauer wiesen hingegen Frauen auf, die sich aufgrund ihrer Einkommenssituation (z.B. kein Anrecht auf sozialstaatliche Leistungen und/oder eigenes Einkommen) an den Kosten das Aufenthalts beteiligen mussten. Damit verbunden war zudem eine höhere Wahrscheinlichkeit, zum gewalttätigen Partner zurückzukehren. Diesen Schritt gingen 16 % der erfassten Bewohner*innen.
Bislang existiert in Deutschland kein rechtlicher Anspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt. Die Finanzierung der Frauenhäuser ist trotz steigender Zahlen von Partnerschaftsgewalt weiter uneinheitlich und oftmals unsicher und prekär.
Frauenhauskoordinierung appelliert daher an die Politik, noch in diesem Jahr die notwendigen Schritte für das im Koalitionsvertrag zugesagte Bundesgesetz einzuleiten.
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