Die Nds. Landesregierung hat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit verbaler und nonverbaler sexueller Belästigung in den Bundesrat einzubringen. Ziel ist es, insbesondere Frauen und Mädchen zukünftig besser vor Angriffen auf ihre sexuelle Selbstbestimmung zu schützen. Sexuelle Belästigungen durch verbale Äußerungen und Gesten (teilweise als „Catcalling“ bezeichnet) stellen zahlreichen Studien und Umfragen zufolge ein weitverbreitetes Phänomen dar, das hauptsächlich Frauen und Menschen aus dem LGBTQIA+-Personenkreis betrifft. Dabei zeigen Untersuchungen, dass auch nicht körperliche sexuelle Belästigungen erhebliche Auswirkungen auf die Lebensgestaltung und die psychische Gesundheit der Betroffenen haben können. Für das Zusammenleben in der Gesellschaft sind sie mitunter unerträglich.
Gleichwohl sind solche Belästigungen in Deutschland – anders als in einigen anderen europäischen Ländern – derzeit unabhängig von ihrer Erheblichkeit grundsätzlich nicht strafbar. Auch als Ordnungswidrigkeit können sie in der überwiegenden Anzahl der Fälle nicht verfolgt werden. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht zur Schließung dieser Strafbarkeitslücke die Einfügung eines neuen Tatbestandes der verbalen und nonverbalen sexuellen Belästigung als neuen Absatz 1 in § 184i Strafgesetzbuch (StGB) vor. Sexuell belästigende Äußerungen und damit vergleichbare nonverbale Verhaltensweisen sollen damit zukünftig unter Strafe gestellt werden, wenn sie die Schwelle der Erheblichkeit überschreiten. Der Entwurf sieht als Strafandrohung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: „Diese Bundesratsinitiative ist mir ein echtes Herzensanliegen. Viel zu viele Mädchen und Frauen müssen bislang erleben, dass Männer sie mit Worten oder Gesten zum bloßen Sexualobjekt degradieren. Solche Belästigungen sind nicht harmlos – und schon gar kein Kompliment. Damit muss endlich Schluss sein. Dabei soll niemand für einen verunglückten Flirtversuch bestraft werden. Aber genauso hat niemand das Recht, Frauen und Mädchen ungefragt mitzuteilen, dass er sie nur als Objekte seiner sexuellen Phantasien ansieht. Ich habe deshalb absolut kein Verständnis, wenn zum Beispiel erwachsene Männer minderjährige Mädchen lautstark und in obszöner Weise zu sexuellen Handlungen auffordern. Ich hoffe deshalb sehr, dass wir hier zügig nachsteuern können.“
Pressemitteilung der Landesregierung vom 22.10.2024