Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) drängt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Deutschland hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Oktober 2017 ratifiziert; am 1. Februar 2018 trat es in Kraft. Doch auch sechs Jahre später fehle noch immer eine nationale Strategie zur Umsetzung, kritisierte die Direktorin des Menschenrechtsinstituts, Beate Rudolf, in einer Sitzung des Bundestags-Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.
Konkret drängte die DIMR-Direktorin zu einer raschen Reform des Umgangs- und Sorgerechts, um das Gewaltschutzinteresse des Elternteils und der Kinder "angemessen zu berücksichtigen". Gleichzeitig brauche es einen "flächendeckenden Zugang zu Schutz und Beratung für alle Frauen mit ihren besonderen Bedürfnissen wie Sprachkenntnissen oder Behinderungen". Fachkräfte bei Gericht und Polizei, genauso wie im Jugendamt und in der Medizin, müssten für das Thema zudem sensibilisiert werden, sagte Rudolf. Insbesondere dürften die nationale Gewaltschutzstrategie sowie eine nationale Koordinierungsstelle nicht länger fehlen.
Quelle: Heute im Bundestag, 06.11.2024, www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen