Am 18. Dezember 1979, also vor 45 Jahren, wurde die Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women, kurz: CEDAW) verabschiedet. Die Vertragsstaaten verpflichteten sich damit, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Mädchen innerhalb ihrer Landesgrenzen voranzutreiben. Bis heute haben insgesamt 189 Staaten die Konvention ratifiziert, die Bundesrepublik Deutschland unterschrieb im Jahr 1985. CEDAW ist somit das bedeutendste Menschenrechtsinstrument für die Rechte von Frauen.
Niedersachsens Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi würdigte anlässlich des Jahrestages die Verabschiedung der Frauenrechtskonvention CEDAW als wichtigen Schritt in Richtung Geschlechtergleichstellung. Trotz der erzielten Fortschritte bleibe die vollständige Umsetzung in vielen Regionen eine Herausforderung, mahnte der Minister: „Der 45. Jahrestag der Frauenrechtskonvention CEDAW ist nicht nur ein Grund zum Feiern, sondern auch ein Anlass zur Reflexion. Diskriminierung, Gewalt und Ungleichheit sind nach wie vor verbreitet, der Weg hin zu einer vollständigen Gleichstellung von Frauen ist noch weit. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir weiterhin auf allen Ebenen daran arbeiten, gesellschaftliche und strukturelle Ungleichheiten abzubauen. Einen wichtigen Beitrag wird dazu die Überarbeitung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes leisten, das sich aktuell noch in der Verbandsanhörung befindet und hoffentlich im kommenden Jahr in der Praxis verwirklicht werden kann.“
Um den im Rahmen von CEDAW formulierten Verpflichtungen gerecht zu werden, fördert das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung seit 2018 das Projekt „Gleichstellung sichtbar machen – CEDAW in Niedersachsen“. Das Projekt wird von der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros Niedersachsen durchgeführt. Es bietet den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten die Möglichkeit, finanzielle Mittel zu beantragen, um Projekte zur Bekanntmachung und Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention durchzuführen. Zentrale Themen sind dabei u.a. die politische Partizipation von Frauen, häusliche Gewalt oder die Existenzsicherung von Frauen.