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Neue Impulse für Familien, Pflege und Demokratie: Das ändert sich im neuen Jahr

2025 treten Neuerungen in Kraft, um die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern. Zudem steigen das Kindergeld und der Sofortzuschlag um je 5 Euro sowie der Mindestunterhalt für Kinder. Das Elterngeld für Selbstständige wird vereinfacht. Das Programm „Demokratie leben!“ startet in eine neue Förderperiode und die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention wird umgesetzt.

Verbesserung der Kinderbetreuung
Ab dem 1. Januar 2025 wird mit der Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Kitas gestärkt. Mit den gesetzlichen Änderungen soll sichergestellt werden, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel von den Ländern gezielter zur Steigerung der Betreuungsqualität eingesetzt werden. Verbesserung der Qualität bedeutet beispielsweise:

  • ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, das besser auf die Bedürfnisse von Familien abgestimmt ist
  • den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern, um mehr Personal für die Kinderbetreuung bereitzustellen
  • Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung zu ergreifen
  • Kita-Leitungen zu unterstützen
  • in die Förderung einer gesunden Ernährung und ausreichender Bewegung in Kitas zu investieren
  • für bessere sprachliche Bildung von Kindern zu sorgen, insbesondere für diejenigen, die zusätzliche Unterstützung benötigen
  • die Qualifikation und Arbeitsbedingungen von Tagesmüttern und -vätern zu verbessern

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen stellt der Bund den Bundesländern in den Jahren 2025 und 2026 jeweils rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Erhöhung von Kindergeld und Sofortzuschlag
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat für jedes Kind. Das Gesetz zur Kindergelderhöhung wurde erst kurz vor Jahresbeginn beschlossen, so dass die Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt wird. Eltern bekommen die Erhöhung aber auf jeden Fall.

Ebenfalls zum 1. Januar 2025 steigt der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf 25 Euro für jedes Kind, das Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhält.

Der Höchstbetrag des KiZ beträgt bei einer Erhöhung des Kindergeldes und des Sofortzuschlags um je 5 Euro dann 297 Euro pro Monat.

Steigerung des Mindestunterhaltes
Der Mindestunterhalt für Kinder wird ab dem 1. Januar 2025 angehoben.

Kinder mit Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erhalten künftig als Summe von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld folgende monatliche Beträge:

  • 482 Euro für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren (2 Euro mehr als 2024),
  • 554 Euro für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren (3 Euro mehr)
  • 649 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (4 Euro mehr).

Bürokratieentlastungen beim Elterngeld
Ab Mai 2025 wird die Beantragung von Elterngeld für Selbstständige einfacher. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und der Zugang zu Elterngeld soll transparenter werden.

Elternzeit-Anträge müssen nicht mehr schriftlich eingereicht werden. Stattdessen genügt künftig die sogenannte Textform (z. B. per E-Mail). Das erleichtert die Antragstellung sowie die Kommunikation zwischen Eltern und Arbeitgebern.

Förderung der Demokratie
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums startet im Januar 2025 in seine dritte Förderperiode (2025-2032). Im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses wurde eine neue Förderrichtlinie zur „Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz and Demokratie“ (Förderrichtlinie „Demokratie leben!“) erarbeitet.

Mit dem Programm fördert das Bundesfamilienministerium zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft.

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Mit dem 1. Januar 2025 beginnt die Laufzeit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention. Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen.

Die Gewaltschutzstrategie benennt Ziele und 120 konkrete Maßnahmen, wie Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpft werden kann. Eine mit Kabinettbeschluss neu eingerichtete Koordinierungsstelle bündelt künftig die Maßnahmen der Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 27.12.2024, www.bmfsfj.de

Gegen "Fake News" | Informationen zum NGG Entwurf

Der Entwurf von Sozial- und Gleichstellungsminister Andreas Philippi (SPD) für eine bessere Frauenförderung im öffentlichen Dienst, das „Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz“ (NGG), wurde in der Berichterstattung von Kommunalverbänden, der Industrie- und Handelskammer, der Landwirtschaftskammer und den Handwerksverbänden massiv kritisiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vertritt die die gegenteilige Position und fordert weitergehende Rechte der Gleichstellungsbeauftragten. Viele Behauptungen in der Berichterstattung über Neuerungen sind bereits jetzt gelebte Praxis! weiterlesen>>>

"SICHTBAR-HÖRBAR-WUNDERBAR"

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen sollte im Jahr 2025 selbstverständlich sein. Unser Kalender zeigt, dass da noch Luft nach oben ist. Damit wir das Anliegen vervielfachen, haben wir uns für einen hybriden Kalender entschieden.

Lassen Sie die Bilder und Sprüche wirken. Senden Sie die Postkarten weiter. Zu lesen gibt es eine Menge auf unserer Website. Jeder Monat hat einen Platz. Das lässt uns Raum für Aktualisierungen und für Sie gibt es einen nachhaltigen Kalender, der über das laufende Jahr hinaus weiter verwendet werden kann. Der Kalender ist als Postkartenkalender in gedruckter Form erhältlich. Die Monatstexte finden Sie hier.

Termine

Alle Termine >>>
06.02.2025 | Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung
14.02.2025 | One Billion Rising for Justice - der weltweite Aktionstag für Gerechtigkeit

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Stadt Sprockhövel sucht zum nächstmöglichenZzeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte in Teilzeit (25 Stunden). Die Vergütung erfolgt nach EG 10 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 17.01.2025 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Sprockhövel.

Der Landkreis Oberhavel sucht zum 01.03.2025 eine Gleichstellungsbeauftragte in Vollzeit. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 23.01.2025 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landkreis Oberhavel.

Die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin sucht zum 13.04.2025 befristet bis zum 31.05.2026 eine Gleichstellungsbeauftragte als Muterschutz bzw. Elternzeitvertretung. Es handelt sich um eine 75% Stelle, die nach Entgeltgruppe 13 TVöD vergütet wird. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 26.01.2025. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Katholischen Hochschule für Sozialwesen.

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