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Gender Pay Gap sinkt 2024 im Vergleich zum Vorjahr von 18% auf 16%

Frauen haben im Jahr 2024 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16% weniger verdient als Männer. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten Frauen mit 22,24 Euro einen um 4,10 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (26,34 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr sank der unbereinigte Gender Pay Gap um 2 Prozentpunkte. Das war der stärkste Rückgang seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006. Dabei ging der unbereinigte Gender Pay Gap in den westlichen und östlichen Bundesländern gleichermaßen um 2 Prozentpunkte zurück. Damit blieb der unbereinigte Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern im Osten weiterhin deutlich kleiner als im Westen: Im Osten lag er im Jahr 2024 bei 5% und im Westen bei 17%. 

Bruttomonatsverdienste stiegen bei Frauen stärker als bei Männern  
Der Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gaps ist vor allem auf die stärkere Entwicklung der Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) von Frauen zurückzuführen. Im Jahr 2024 stiegen die Bruttomonatsverdienste der Frauen gegenüber 2023 um rund 8% von durchschnittlich 2 633 Euro auf 2 851 Euro. Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Männern stieg schwächer um rund 5% von 3 873 Euro auf 4 078 Euro. Die durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeiten von Frauen und Männern erhöhten sich nur geringfügig. Sowohl Frauen als auch Männer arbeiteten im Jahr 2024 mit 122 beziehungsweise 149 Stunden im Durchschnitt etwa eine Stunde mehr pro Monat als im Jahr 2023. 

Bereinigter Gender Pay Gap: Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer verdienten im Schnitt weiterhin 6% weniger pro Stunde 
Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich rund 63% der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. In Eurobeträgen sind das 2,58 Euro des Verdienstunterschieds von 4,10 Euro. Im Jahr 2023 waren noch 24% der Verdienstlücke (1,06 Euro) darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufen und Branchen tätig sind. 2024 sank dieser Anteil auf 21% (0,87 Euro). Das könnte darauf hindeuten, dass Frauen inzwischen verstärkt in besser bezahlten Berufen und Branchen arbeiten. Ein weiterer Faktor, um den Verdienstunterschied zu erklären, ist der Beschäftigungsumfang: Frauen sind häufiger in Teilzeit beschäftigt, was in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Dies macht rund 19% des Verdienstunterschieds (0,79 Euro) aus. Etwa 12% der Verdienstlücke (0,48 Euro) lassen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären.

Die verbleibenden 37% des Verdienstunterschieds (1,52 Euro von 4,10 Euro) können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6%. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2024 pro Stunde 6% weniger als ihre männlichen Kollegen (westliche Bundesländer: 6%, östliche Bundesländer: 8%). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als "Obergrenze" für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen. 

Quelle: Statistisches Bundesamt, www.destatis.de vom 13.2.2025

Postkarte zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Die LAG Gleichstellung hat zum Internationalen Frauentag eine Postkarte entworfen, um an Ministerpräsident Stephan Weil zu appellieren, ein starkes NGG zu ermöglichen und sich vom Gegenwind über den vermeintlich erhöhten Bürokratieaufwand nicht einnehmen zu lassen. Die Postkarte kann digital, per Mail und Social Media verbreitet werden oder selbst ausgedruckt und an den Ministerpräsidenten verschickt werden. Darüber hinaus stehen Informationen zum NGG und einer Briefvorlage zum Versenden an die Mitglieder des Landtages auf der Website der LAG Gleichstellung zur Verfügung.

"SICHTBAR-HÖRBAR-WUNDERBAR"

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen sollte im Jahr 2025 selbstverständlich sein. Unser Kalender zeigt, dass da noch Luft nach oben ist. Damit wir das Anliegen vervielfachen, haben wir uns für einen hybriden Kalender entschieden.

Lassen Sie die Bilder und Sprüche wirken. Senden Sie die Postkarten weiter. Zu lesen gibt es eine Menge auf unserer Website. Jeder Monat hat einen Platz. Das lässt uns Raum für Aktualisierungen und für Sie gibt es einen nachhaltigen Kalender, der über das laufende Jahr hinaus weiter verwendet werden kann. Der Kalender ist als Postkartenkalender in gedruckter Form erhältlich. Die Monatstexte finden Sie hier.

Termine

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03.03.2025 | Ausstellung „Geniale Frauen- Geniale Erfindungen“
28.03.2025 | Future Girls! - Berufsorientierung für Mädchen*
01.04.2025 | Online-Meeting für kommunale Gleichstellungsbeauftragte aus Niedersachsen | Thema "Frauen und Arbeitsmarkt"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Das Frauenhaus Darmstadt e.V. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine Einrichtungsleiterin (39 Stunden/Woche)
Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an TVöD SuE S17. Bitte senden Sie die Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Arbeits- & Abschlusszeugnisse) bis zum 31.03.2025 an vorstand@frauenhaus-darmstadt.de per E-Mail mit Anhang im pdf-Format.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte in Vollzeit. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 12 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 24.03.2025 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kreises Siegen-Wittgenstein.

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