IDEE-Förderpreis für Unternehmensgründungen von Frauen ausgeschrieben
23. Februar 2017
Seit 1997 vergibt der Hamburger Kaffeeröster Albert Darboven den Darboven IDEE-Förderpreis für innovative Ideen für Unternehmensgründungen von Frauen. Die Kriterien für die Vergabe des Förderpreises sind klar definiert. Im Vordergrund stehen das tragfähige Business-Konzept, der Innovationsgrad der Geschäftsidee, das persönliche Engagement der Gründerin und die Anzahl der geschaffenen bzw. zu erwartenden neuen Arbeitsplätze. Der Stifter und die Jury freuen sich dabei auch auf unternehmerische Konzepte aus dem sozialen Bereich sowie von Gründerinnen mit einem Migrationshintergrund. Es werden drei Geschäftsideen ausgezeichnet. Der erste Preis ist mit 50.000 Euro dotiert, der zweite Preis mit 10.000 Euro und der dritte Preis mit 5.000 Euro. Die Preisverleihung findet im November 2017 in Hamburg statt.
Broschüre | Wirtschaft, Wandel, Weichenstellung - Unternehmensgründung von Frauen im Fokus
20. Oktober 2015
In ihrer aktuellen Broschüre "Wirtschaft, Wandel, Weichenstellung - Unternehmensgründung von Frauen im Fokus" beleuchtet die bundesweite gründerinnenagentur (bga) im Verbund mit den bga-Regionalverantwortlichen aus den Bundesländern Ansatzpunkte, Angebote und Methoden, die in den vergangenen Jahren entwickelt wurden und sich bei der Förderung der unternehmerischen Selbstständigkeit von Frauen bewährt haben.
Chefinnen im Handwerk
Zum Thema Karriere für Frauen im Handwerk hat die bundesweite Gründerinnenagentur (bga) die Broschüre "Chefinnen im Handwerk" herausgegeben. In der Veröffentlichung werden Informationen und Tipps rund um die Gründung eines eigenen Handwerksunternehmens gegeben. Konkrete Beispiele und Porträts lassen die Arbeit im Handwerk lebendig werden. Darüber hinaus zeigen Daten und Fakten wie es aktuell im Handwerk für Frauen aussieht. Links und Literaturtipps runden diese serviceorientierte Broschüre ab.
bundesweite gründerinnenagentur (Hrsg.): Chefinnen im Handwerk. kreativ - innovativ - erfolgreich, Stuttgart 2013. Die Broschüre ist über die Website der bga abrufbar.
Unternehmerinnenbrief NRW
Das Projekt Unternehmerinnenbrief NRW soll sowohl Gründerinnen und Unternehmerinnen als auch Experten und Expertinnen des Gründungsgeschehens unterstützen und zur Vernetzung beitragen. Landesweit können sich Frauen mit guten Geschäftsideen oder Wachstumsvorhaben bewerben. Weitere Informationen zu den ausgezeichneten Frauen und zu den Vergabeterminen in den einzelnen Regionen Nordrhein-Westfalens unter www.unternehmerinnenbrief.de.
Gründungszuschuss
Die Bundesagentur für Arbeit kann gründungsinteressierte Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen, mit dem Gründungszuschuss fördern. Die Förderdauer beträgt bis zu 15 Monate und ist in zwei Phasen unterteilt:
- In den ersten sechs Monaten nach der Gründung wird ein Zuschuss in Höhe des individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes sowie ebenfalls monatlich eine Pauschale von 300 Euro für die soziale Absicherung (Kranken-, Pflegeversicherung, Altersvorsorge) gezahlt.
- Danach kann sich eine zweite Förderphase anschließen, die weiteren neun Monate dauern kann. In diesem Zeitraum wird nur noch die Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung gezahlt. Bei Förderung muss die Geschäftstätigkeit nachgewiesen werden und, dass es sich um eine hauptberufliche unternehmerische Aktivität handelt.