Berichtspflicht in Niedersachsen
Die Berichtspflicht über die Maßnahmen der Kommunen zur Umsetzung der Gleichstellung ist für Niedersachsen in §9 Absatz 7 NKomVG festgeschrieben (bis 10/2011: "Gemeindeordnung/ Landkreisordnung").
"Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte berichtet der Vertretung gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über die Maßnahmen, die die Kommune zur Umsetzung des Verfassungsauftrags aus Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen, durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen. 2Der Bericht ist der Vertretung jeweils nach drei Jahren, beginnend mit dem Jahr 2004, zur Beratung vorzulegen." (aus: NKomVG, § 9 (7), www.mi.niedersachsen.de)
Bericht der Stadt Braunschweig
25. Juli 2017
Der vierte Gleichstellungsbericht der Stadt Braunschweig für die Jahre 2013 bis 2015 steht auf der Website der Stadt Braunschweig zum Download zur Verfügung.
Bericht der Stadt Göttingen
25. Juli 2017
Der Gleichstellungsbericht der Stadt Göttingen für die Jahre 2013 bis 2015 steht auf der Website des Frauenbüros der Stadt Göttingen zum Download zur Verfügung.
Bericht der Region Hannover
27. Mai 2016
Der Gleichstellungsbericht der Region Hannover für die Jahre 2013 bis 2015 steht hier mit freundlicher Genehmigung der Region Hannover zum Download zur Verfügung.
Bericht der Stadt Achim
27. Mai 2016
1. Gleichstellungsbericht für die Jahre 2013 - 2015 der Stadt Achim. Vorgelegt vom Bürgermeister und der Gleichstellungsbeauftragten. Der Bericht steht mit freundlicher Genehmigung durch die Stadt Achim hier zum Download zur Verfügung.
Berichte der Landeshauptstadt Hannover
Die Landeshauptstadt Hannover hat Berichte für 2004 bis 2006 und 2007 bis 2009 vorgelegt. Die Gleichstellungsberichte "über die Maßnahmen der Stadtverwaltung Hannover zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie über die Ausstattung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)" stehen auf der Website der Stadt Hannover zur Verfügung.
Bericht der Stadt Delmenhorst
Chancengleichheit im Kommunalen Handeln. Der 2. Bericht der Stadt Delmenhorst gemäß § 5a Nds. Gemeindeordnung für den Zeitraum 2007 bis 2009 steht auf der Website der Stadt Delmenhorst zum Abruf bereit.
Bericht des Landkreises Wesermarsch
Der Bericht des Landkreises Wesermarsch kann bei Ursula Bernhold, Gleichstellungsbeauftragte, Telefon (0 44 01) 927-288, gleichstellungsbeauftragte@lkbra.de angefordert werden.