Stadt Mannheim: Rahmenchancengleichheitsplan 2019-2024
15. März 2019
Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Mannheim hat den Rahmenchancengleichheitsplan 2019-2024 für die Stadt Mannheim vorgelegt, der seit 1. Januar 2019 in Kraft ist. Für sieben wichtige Handlungsfelder, zu denen die genderspezifische Personalentwicklung, Frauen und Führung sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege gehören, enthält der Chancengleichheitsplan zum einen eine genaue Bestandsaufnahme der aktuellen Situation innerhalb der Stadtverwaltung, zum anderen benennt er konkrete Maßnahmen und Ziele, die innerhalb der nächsten sechs Jahre verwirklicht werden sollen, um Frauen und Männern gleiche Chancen zu ermöglichen und geschlechtsspezifische strukturelle Benachteiligungen abzubauen.
Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz und der Gleichstellungsplan
Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz ist eine der ganz wichtigen gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen. In dem Gesetz, dessen Ziel es ist, Frauen und Männern eine gleichberechtigte Stellung innerhalb der Verwaltung zu verschaffen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, werden Maßnahmen genannt, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen.
Der Gleichstellungsplan gemäß § 15 und §16 des niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes ist ein wichtiges Instrument der Personalentwicklung in den Verwaltungen. Hier werden Maßnahmen verbindlich festgelegt, mit denen die Verwaltung in den kommenden Jahren die Unterrepräsentanz von Frauen oder gegebenenfalls Männern abbauen will.
Gleichstellungsplan | Region Hannover stellt Ziele und Maßnahmen für Geschlechtergerechtigkeit vor
23. Mai 2018
Ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen in allen Bereichen der Regionsverwaltung, mehr Frauen in Führungspositionen, gezielte Nachwuchsförderung und ein Personalmanagement, das beide Geschlechter gleichermaßen anspricht: Mit diesen Zielen legt die Region Hannover jetzt den dritten Gleichstellungsplan 2018-2020 vor.
Gleichstellungsplan des Landkreises Osnabrück
Der Landkreis Osnabrück hat den ersten Gleichstellungsplan nach §15 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) erstellt. Er gilt von 2012 bis Ende 2014. Im Gleichstellungsplan wird eine Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur vorgenommen. Anschließend wird festgelegt, mit welchen Mitteln und in welchem Umfang Unterrepräsentanz abgebaut und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit verbessert werden kann. Der Gleichstellungsplan steht mit freundlicher Genehmigung des Landkreises Osnabrück hier zum Download zur Verfügung.
Gleichstellungsplan des Landkreises Rotenburg (Wümme)
Der Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz für den Landkreis Rotenburg (Wümme) steht als pdf-Datei zum Download bereit.