Ende 2018 rund 32 800 Prostituierte bei Behörden angemeldet
27. November 2019
Ende 2018 waren bei den Behörden in Deutschland rund 32 800 Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gültig angemeldet. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatten 1.600 Prostitutionsgewerbe eine erteilte oder vorläufige Erlaubnis nach dem seit 1. Juli 2017 geltenden Gesetz. Die Ergebnisse basieren teilweise auf noch im Aufbau befindlichen Verwaltungsstrukturen. Dies schränkt die Aussagekraft der Daten ein.
Die Fachwelt warnt vor einem Sexkaufverbot
28. November 2019
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25.11. haben Fachverbände und Beratungsstellen ein Positionspapier zur beginnenden Diskussion über ein so genanntes Sexkaufverbot vorgestellt. Sie zeigen darin anhand internationaler Studien: Jede Form der Kriminalisierung der Prostitution schadet den Menschen, die in der Sexarbeit tätig sind. Die Organisationen reagieren mit dieser Expertise auf die Absicht einiger Bundestagsabgeordneter aus verschiedenen Parteien, die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen unter Strafe zu stellen. Zu dem Bündnis gehören u.a. die Deutsche Aidshilfe, der Deutsche Frauenrat, der Deutsche Juristinnenbund, die Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung. Das Positionspapier sowie weitere Informationen können Sie auf der Website des Deutschen Frauenrates finden.
Berlin | Runder Tisch Sexarbeit konstituiert sich
17. September 2018
In Berlin hat sich der "Runde Tisch Sexarbeit" konstituiert, den die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in Kooperation mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg ins Leben gerufen hat. Beteiligt sind Vertreterinnen und Vertreter von Berliner Senatsverwaltungen und Bezirksämtern und der Polizei sowie Beratungsstellen, Träger der Sozialarbeit und Vertreterinnen und Vertreter von Prostitutionsbetrieben und Sexarbeitenden. Es geht darum, die Rechte und Arbeitsbedingungen sowie die Gesundheit und Sicherheit von Sexarbeitenden in Berlin zu verbessern. Gleichstellungssenatorin Dilek Kolat verspricht sich vom Runden Tisch, dass er die Anliegen der Betroffenen pragmatisch und ohne Tabus aufgreift und Lösungen aufzeigt. www.berlin.de/sen/gpg
Frauenbeauftragte fordern saarlandweites Verbot von Bordellwerbung
11. März 2019
Am Weltfrauentag 2019 startet die Petition "Bordellwerbung – Nein Danke!" der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der saarländischen Frauenbeauftragten. Sie soll dazu beitragen, dass das Saarland als erstes Bundesland flächendeckend Bordellwerbung abschafft. In Städten wie München, Trier und Köln sowie in einzelnen Stadtteilen deutscher Großstädte gibt es bereits ähnliche Verordnungen. Die Sprecherin der LAG Heike Neurohr-Kleer erklärt: "Das Saarland hat die Chance, mit gutem Beispiel voran zu gehen und zu zeigen, dass Frauenrechte nicht nur in Ballungsräumen respektiert werden. Wir akzeptieren nicht, dass Frauen und Mädchen sexuell verfügbar und wie Ware dargeboten werden und fordern, dass der Landtag sich für die Gleichstellung im öffentlichen Raum einsetzt."
Dokumentation der Fachtagung 'Stop Sexkauf' im Landkreis Peine
Veranstaltet wurde die Fachtagung im Juni 2015 durch das Gleichstellungsbüro des Landkreises Peine in Kooperation mit SOLWODI Niedersachsen e.V., Beratungsstelle Braunschweig.
Die Fachtagung setzt sich mit dem Thema Prostitution in ihrer Auswirkung auf die betroffenen Frauen und die Gesellschaft auseinander. Ziel war es, über die Realität in der Prostitution aufzuklären und dem Mythos von der Freiwilligkeit etwas entgegen zu setzen. Die Dokumentation der Fachtagun können Sie auf der Website der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Peine herunterladen. www.gleichstellungsbuero-lk-peine.de/aktuelles
Rheinland-Pfalz | Neue Beratungsstelle für Prostituierte im Land eröffnet
9. März 2018
In Ludwigshafen wurde die Beratungsstelle für Prostituierte Luna Lu eröffnet. Diese setzt auf die aufsuchende Arbeit und hat ihre Räumlichkeit daher in einem Wohnmobil eingerichtet. Träger von Luna Lu ist pro familia Ludwigshafen. "Mit dem Beratungsmobil geht pro familia neue Wege, die ich für sehr vielversprechend und zukunftsweisend halte. Mit dem umgebauten Wohnmobil fährt die Beratungsstelle zu den Prostituierten hin und diese müssen sich nicht in ein Büro begeben. Durch diese aufsuchende Arbeit im Raum Ludwigshafen wird Luna Lu mehr Prostituierte erreichen als dies mit einer klassischen Beratungsstelle der Fall wäre", erklärte Frauenstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder. "Der Beratungsbedarf ist groß - nicht zuletzt durch das Prostituiertenschutzgesetz, das bei den Prostituierten zahlreiche Fragen aufgeworfen hat. Ich bin daher sehr froh, dass wir mit Luna Lu jetzt eine Beratungsstelle für Frauen in der Prostitution im Süden unseres Landes einrichten, die das Frauenministerium in diesem Jahr mit 59.000 Euro unterstützt." Informationen zur Beratungsstelle sind auf der Website von pro familia Ludwigshafen zu finden.
Saarbrücken | Bordellwerbung in der Landeshauptstadt eingeschränkt
19. Januar 2018
Der führende Anbieter von Werbeflächen im Saarland hat der Landeshauptstadt mitgeteilt, dass auf seinen gesamten Flächen in Saarbrücken eine Produktsperre für Werbung im Bereich Bordelle und Prostitution installiert wird. Nach vielen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern begrüßt die Stadtverwaltung diesen Schritt sehr.
Info-App für Prostituierte in Baden-Württemberg freigeschaltet
11. Januar 2018
Prostituierte können sich ab sofort per Smartphone über das neue Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg informieren. Die App "BleibSafe" ist ab sofort abrufbar. Sie enthält Informationen zur verpflichtenden gesundheitlichen Beratung, der neu eingeführten Kondompflicht sowie zum Ablauf des Anmeldeverfahrens. Zusätzlich informiert sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ausübung der Prostitution in Deutschland. Darüber hinaus enthält die App ein Navigationssystem zu sämtlichen für das Anmeldeverfahren und die gesundheitliche Beratung zuständigen Behörden sowie einen Wegweiser zu den in Baden-Württemberg spezifisch für diesen Bereich bestehenden Beratungs- und Hilfeeinrichtungen. Die Informationen können in deutscher, englischer, bulgarischer, rumänischer, spanischer und französischer Sprache abgerufen werden, zudem bietet "BleibSafe" auch eine Vorlesefunktion an. Gefördert wurde die Entwicklung von "BleibSafe" vom Land Baden-Württemberg, Herausgeberin ist die Freiburger Fachberatungsstelle für Prostituierte P.I.N.K. www.bleibsafe.info
Rheinland-Pfalz | Rechtsverordnung zum Prostituiertenschutzgesetz tritt in Kraft
22. November 2017
Am 25. November tritt in Rheinland-Pfalz die neue Rechtsverordnung zum Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Sie regelt die Zuständigkeiten für die landesweite Umsetzung des Gesetzes, das seit 1. Juli 2017 bundesweit gilt. Umgesetzt wird das Prostituiertenschutzgesetz nach der neuen Rechtsverordnung von den Kommunen im Land. Dabei richtet sich die jeweilige Zuständigkeit danach, in welchem Bezirk die oder der Prostituierte vorwiegend tätig ist bzw. wo das Gewerbe seinen Sitz hat oder betrieben wird, für das die Prostituierten arbeiten. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist als obere Aufsichtsbehörde für die Gesundheitsberatung und die Anmeldung der Prostituierten zuständig, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für das Prostitutionsgewerbe. Oberste Aufsichtsbehörde für die Anmeldung und das Prostitutionsgewerbe ist das Frauenministerium, für die Gesundheitsberatung ist diese das Gesundheitsministerium.
Niedersachsen | Prostituierte erhalten in den Kommunen eine Gesundheitsberatung - Bordelle benötigen künftig Zulassung
26. September 2017
Die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen sind Anlaufstellen für Prostituierte, die sich künftig anmelden müssen und eine Gesundheitsberatung erhalten. Eine entsprechende Verordnung, mit der diese Zuständigkeit auf die Kommunen übertragen wird, hat die niedersächsische Landesregierung beschlossen. Die Kommunen werden demnach in Zukunft auch die Konzessionen für Bordellbetriebe erteilen. Für die Prüfung und Erteilung einer Betriebserlaubnis können sie Gebühren erheben. Niedersachsen setzt damit das neue Prostituiertenschutzgesetz um. Sozialministerin Cornelia Rundt begründete das Gesetz damit, dass Prostituierte allzu oft Opfer von Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel seien. Ziel sei es, den Schutz, die Arbeitsbedingungen und die Selbstbestimmung von Prostituierten deutlich zu verbessern und kriminellen Organisationen wie beispielsweise Rockerbanden das Handwerk zu legen.
Prostituiertenschutzgesetz tritt in Kraft
3. Juli 2017
Am 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) in Kraft getreten. Damit werden erstmals in Deutschland rechtliche Rahmenbedingungen für die legale Prostitution eingeführt. Mit der Einführung einer Pflicht zur regelmäßigen Anmeldung und gesundheitlichen Beratung wird langfristig sichergestellt, dass Prostituierte verlässliche Informationen zu ihren Rechten und zu gesundheitlichen und sozialen Unterstützungsangeboten erhalten. Die Verbesserung des Zugangs zu Informationen über Rechte und Unterstützungsangebote ist das zentrale Element für die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten. Kernelement des Gesetzes ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe. Mit der Einführung verbindlicher Mindeststandards für Prostitutionsstätten werden die Arbeitsbedingungen vor Ort verbessert. Betreibende werden stärker in die Verantwortung genommen.
Materialiensammlung des BMFSFJ zum Prostituiertenschutzgesetz
Für die Erstellung von Informationen zum ProstSchG kann eine umfangreiche Materialiensammlung auf der Website des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) genutzt werden. Die Materialiensammlung wird laufend ergänzt.Link zur Materialiensammlung des BMFSFJ
- Textbausteine liefern Inhalte zu den bundesweit gültigen Themen des Informations- und Beratungsgesprächs, das die Behörde bei der Anmeldung mit der bzw. dem Prostituierten führen muss. Sie können - ergänzt durch Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten und regional relevante Regelungen - für die Erstellung eigener Informationsmaterialien verwendet werden. Die Textbausteine stehen in Kürze in mehreren Sprachen zum Download bereit.Download Textbausteine
- Das Faltblatt "Prostituiertenschutzgesetz. Informationen über das Verfahren zur Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit" fasst kompakt und anschaulich die wichtigsten Informationen zum Anmeldeverfahren zusammen. Es steht als Download bereit und kann auch als gedruckte Publikation von Behörden bestellt werden.Download Faltblatt Anmeldung
Das Prostituiertenschutzgesetz tritt am 1. Juli 2017 in Kraft
28. Juni 2017
Um Frauen besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation der Prostitutiierten zu verbessern, tritt am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) in Kraft. Ziel des bundesweiten Gesetzes ist es, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von
Prostituierten zu stärken und Grundlagen für bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Das Gesetz soll darüber hinaus helfen, gefährliche
Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in
der Prostitution, dazu gehören z.B. Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung von
Prostituierten, zu bekämpfen.
Kernelemente des Gesetzes
- für Prostituierte die Einführung einer Anmeldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung
- für Prostitutionsgewerbe die Einführung einer Erlaubnispflicht.
Die
Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die
Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche
Zuverlässigkeit des Betreibers oder der Betreiberin gebunden. Betreiber werden durch die
neuen Regelungen stärker in die Verantwortung genommen und müssen bei
Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen.
Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes
Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes fällt in die Verantwortung der Bundesländer; die Länder bestimmen auch, welche Behörden für die Umsetzung vor Ort zuständig sind.
Schleswig-Holstein | Zum Prostituiertenschutzgesetz berät das Landesamt
22. Juni 2017
Am 1. Juli 2017 tritt das Gesetz zur Regulierung von
Prostitutionsstätten und zum Schutz von in der Prostitution tätigen
Personen (Prostituiertenschutzgesetz)
in Kraft. Durch das Gesetz werden erstmals in Deutschland umfassende
Regelungen im Hinblick auf die Anmeldung und Gesundheitsberatung von
Prostituierten geschaffen. Kernelement des Gesetzes ist weiter die
Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe. Um den vorrangigen Schutz der in der Prostitution
Tätigen in Schleswig-Holstein gewährleisten zu können, werden sämtliche
Aufgaben, die sich auf das Anmeldeverfahren beziehen auf das Landesamt
für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD)
in Neumünster übertragen. Dazu gehören gesundheitliche Beratung, ein
allgemeines Informations- und Beratungsgespräch, Durchführung des
Anmeldeverfahrens sowie die Ausstellung der Anmelde-und gegebenenfalls
Aliasbescheinigung.
Bayern | Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes festgelegt
22. Juni 2017
Die Bayerische Staatsregierung hat die zuständigen Behörden für
die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes festgelegt. "In enger
Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden haben wir zeitgerecht die
notwendigen Zuständigkeiten geregelt. Ab 1. Juli werden in Bayern die
Kreisverwaltungsbehörden und die Großen Kreisstädte den Vollzug
übernehmen. Die Polizei unterstützt sie bei der Umsetzung, insbesondere
bei Verdachtsfällen auf Menschenhandel oder Zwangsprostitution. Die
gesundheitliche Beratung erfolgt in Bayern durch die Gesundheitsämter",
so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz | Keine Arbeitsvermittlung in 'Rotlichtbar'
16. Juni 2017
Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht verpflichtet, Arbeitsangebote für Bardamen in einer an ein Erotiketablissement angeschlossenen Bar sowie für Empfangsdamen in dem Etablissement selbst in das von ihr betriebene Online-Portal "JOBBÖRSE" einzustellen. Dies hat der 1. Senat des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz Anfang 2017 durch Urteil entschieden.
Stuttgart | Kampagne 'Stoppt Zwangs- und Armutsprostitution'
26. Mai 2016
Stuttgart soll eine Stadt sein, in der Zwangs- und Armutsprostitution geächtet wird. Mit der Plakatkampagne 'Stoppt Zwangs- und Armutsprostitution' will die Stadt eine Wertediskussion zum Frauenbild in der Gesellschaft, zu Sexualität und Partnerschaft anstoßen. Die Menschenwürde steht im Mittelpunkt der Kampagne. Adressaten der Kampagne sind insbesondere Freier oder Männer, die erst noch zu Freiern werden könnten. Die Plakatkampagne "Stoppt Zwangs- und Armutsprostitution" ist Teil des referatsübergreifenden "Konzepts zur Verbesserung der Situation der Prostituierten in Stuttgart". www.stuttgart-sagt-stopp.de.
Anhörung zum Thema "Gegen das Wegsehen bei Wohnmobilprostitution - Für einen wirksamen Schutz der Prostituierten und der Jugend"
10. November 2015
Im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration des Landes Niedersachsen fand im November 2013 eine Anhörung zum Thema "Gegen das Wegsehen bei Wohnmobilprostitution - Für einen wirksamen Schutz der Prostituierten und der Jugend" statt. Die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros Niedersachsen und die Vernetzungsstelle haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme steht zum Download bereit.
BMFSFJ | Unterstützung des Ausstiegs aus der Prostitution - Abschlussbericht
10. November 2015
Die wissenschaftliche Begleitung des Bundesmodellprojekts "Unterstützung des Ausstiegs aus der Prostitution" hat nach über dreijähriger Laufzeit des Projektes einen Abschlussbericht vorgelegt. Frauen und Männer, die aus der Prostitution aussteigen wollen, bilden eine sehr heterogene Gruppe und haben sehr unterschiedliche Unterstützungsbedarfe. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojektes bieten Erkenntnisse zu Lebens- und Arbeitsbedingungen von Prostituierten und zu den Unterstützungsfaktoren beim Ausstieg.
'Runder Tisch Prostitution' für Niedersachsen tritt erstmals zusammen
19. November 2014
Unter der Leitung der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt ist in dieser Woche erstmals der Runde Tisch Prostitution zusammengetreten. Vertreterinnen und Vertreter von Beratungsstellen und Berufsverbänden für Prostituierte, der Polizei, der kommunalen Spitzenverbände, der Ministerien sowie Landtagsabgeordnete haben über die Möglichkeiten diskutiert, wie negativen Begleiterscheinungen der Prostitution künftig besser begegnet werden kann.