Gesetzliche Grundlagen und Strategie
Neu im Amt, neu in der Aufgabe, neue Kolleginnen und Kollegen - so geht es jeder Gleichstellungsbeauftragten, die frisch bestellt wurde. In einem Basisseminar behandeln wir die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen wie das Grundgesetz, die Kommunalverfassung und das Gleichberechtigungs- bzw. Gleichstellungsgesetz des Landes.
Gleichberechtigungs- bzw. Gleichstellungsgesetz
Die Landesgleichberechtigungs- bzw. Gleichstellungsgesetze sind im Bereich des öffentlichen Dienstes eine wichtige Grundlage für die Personalentwicklung. Wir bieten dieses Seminar für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ein- oder zweitägig an. An zwei Tagen haben wir die Gelegenheit, neben den Regelungen des Gesetzes den Gleichstellungsplan, der - als ein Instrument zur Umsetzung von Gleichstellung - von den Verwaltungen zu erstellen ist, zu behandeln.
Der Gleichstellungsplan / Frauenförderplan
Der Gleichstellungsplan - je nach Bundesland und landesgesetzlicher Regelung auch Stufenplan, Frauenförderplan oder Chanchengleichheitsplan genannt - ist ein wichtiges Instrument der Personalentwicklung in den Verwaltungen. Im Gleichstellungsplan werden Maßnahmen verbindlich festgelegt, mit denen die Verwaltung in den kommenden Jahren die Unterrepräsentanz von Frauen oder gegebenenfalls auch Männern abbauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern will.
Der Gleichstellungsplan - Workshop zur Maßnahmenentwicklung
Die Erstellung von konkreten Gleichstellungsplänen - je nach Bundesland und landesgesetzlicher Regelung auch Stufenplan, Frauenförderplan oder Chancengleichheitsplan genannt - ist eine Herausforderung, der sich die Personalverantwortlichen in der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten stellen. Oft ist die Gleichstellungsbeauftragte nicht nur Motor im Hinblick auf Erstellung des Planes oder Begleiterin der Umsetzung, sondern auch Ideengeberin für die Inhalte.
Verfassungsauftrag Gleichberechtigung
Geschlechtergerechtigkeit in der kommunalen Praxis
Es ist die gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Länder und auch der Kommunen, den Auftrag nach Artikel 3 II GG umzusetzen und Gleichberechtigung zu verwirklichen. In der Fortbildung wird der gesetzliche Hintergrund erläutert. Eine Abgrenzung zwischen dem Gleichstellungsbericht und dem Gleichstellungs- bzw. Frauenförderplan der Personalverwaltung wird vorgenommen. Genderaspekte des kommunalen Handelns und aller Bereiche der Kommunalverwaltung werden herausgearbeitet.
Die Berichtspflicht zur Umsetzung von Gleichberechtigung in Niedersachsen
Die Berichtspflicht über die Maßnahmen der Gemeinden, Städte und Landkreise zur Umsetzung der Gleichstellung ist für Niedersachsen in § 9 Absatz 7 NKomVG festgeschrieben. Wer schreibt den Bericht? Wie ist er aufgebaut? Welche Inhalte gehören hinein? - Diese Fragen werden in der Fortbildung behandelt. Es wird aber auch Thema sein, welche Aktivitäten in der Kommunalverwaltung ergriffen werden könnten, um die Geschlechtergerechtigkeit voranzubringen.
Wie erkenne ich die Gleichstellungsrelevanz in (Rats-)Vorlagen und kommunalpolitischen Vorhaben?
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Umsetzung des Verfassungsauftrages "Gleichberechtigung" in der Kommune beizutragen. Bei welchen kommunalpolitischen Aktivitäten oder Vorhaben der Verwaltung ist die Gleichstellungsbeauftragte gefragt? An welchen Stellen, bei welchen Themen, sollte sie sich einschalten? In der Fortbildung schauen wir uns den kommunalpolitischen Alltag an und besprechen Handlungsnotwendigkeiten und Möglichkeiten für kommunale Gleichstellungsbeauftragte.
Arbeits- und Tarifrecht für Gleichstellungsbeauftragte
In dieser Fortbildung lernen Sie die Regelungen des Tarif- und Arbeitsrechts kennen, die für Sie als Gleichstellungsbeauftragte besonders von Bedeutung sind. Stichworte hierzu sind: Teilzeit, Beurlaubung, Wiedereinstieg, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Vermeidung von Nachteilen daraus.