Genitalverstümmelung
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation leben weltweit mehr als 150 Millionen Frauen und Mädchen, deren Genitalien verstümmelt wurden. Jedes Jahr werden erneut etwa drei Millionen Mädchen Opfer von Genitalverstümmelung (FGM = "female genital mutilation").
Genitalverstümmelung wird in vielen afrikanischen Ländern praktiziert, aber auch auf der arabischen Halbinsel und in Teilen Asiens. Die Verfechterinnen und Verfechter dieser Tradition berufen sich zumeist auf Mythen und Überlieferungen, mitunter auch auf den Islam. In der Regel soll mit Hilfe der Verstümmelung die weibliche Sexualität kontrolliert werden.
Früher wurden diese Praktiken oft verharmlosend als "Beschneidung" bezeichnet. Der grausame Eingriff führt jedoch zu schwersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, lebenslangen Folgeschäden und oft auch zu Tod der betroffenen Frauen. Genitale Verstümmelung zählt zu den Menschenrechtsverletzungen an Frauen.
Mit den weltweiten Migrationsbewegungen wird Genitalverstümmelung zunehmend auch in Europa ein Thema. Migrantinnen, die Verstümmelungen erlitten haben, leben unter uns. In Deuschland haben fast die Häfte aller Gynäkologinnen und Gynäkologen bereits verstümmelte Frauen behandelt.
'Null-Toleranz-Tag' gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung am 6. Februar
6. Februar 2018
Die Zahl von weiblicher Genitalverstümmelung betroffener Mädchen und Frauen hat sich innerhalb von knapp 20 Jahren fast verdreifacht. 2017 lebten mehr als 58.000 betroffene Frauen und mindestens 13.000 gefährdete Mädchen in Deutschland, 1998 waren es 21.000 Betroffene und 5.500 Gefährdete. Dies geht aus Hochrechnungen der Frauenrechtsorganisation hervor, die sie seit 1998 veröffentlicht. "Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Migration aus Ländern, in denen es zur Tradition gehört, Mädchen zu beschneiden, muss dringend mehr in Aufklärung und Prävention investiert werden", erklärt Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle von TERRE DES FEMMES. Sie fordert deshalb verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen so genannte U-Untersuchungen für alle Kinder. Bei den Untersuchungen müssen die Genitalien miteingeschlossen werden.
Die Fahnenaktionen von TERRE DES FEMMES
Die von TERRE DES FEMMES entwickelte Aktion will bundesweit ein Zeichen setzen, um gegen Gewalt und Diskriminierung an Frauen und Mädchen zu protestieren und gesetzliche sowie gesellschaftliche Veränderungen einzufordern. Rund um den 25. November, dem internationalen Gedenktag "NEIN zu Gewalt an Frauen!", laufen darüber hinaus bundesweit Aktionen und Kampagnen. Der Themenschwerpunkt der Fahnenaktion 2018 lautet "Mädchenkampagne".
Informationsbroschüre zur Bekämpfung von weiblicher Genitalverstümmelung
10. Februar 2017
Im Vorfeld des Internationalen Tags gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar hat das Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg eine neue Broschüre zur Bekämpfung von weiblicher Genitalverstümmelung vorgestellt. Die Broschüre richtet sich insbesondere an Frauen und Mädchen, die Opfer des Eingriffs geworden sind oder werden könnten. Sie ist in mehreren Sprachen erhältlich und kann über die Webseite des Ministeriums heruntergeladen oder bestellt werden.
Studie des BMFSFJ | Weibliche Genitalverstümmelung - Zahlen für Deutschland
7. Februar 2017
Anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar hat das Bundesfrauenministerium erstmals eine empirische Studie mit Zahlen für Deutschland vorgestellt. Demnach leben hierzulande knapp 50.000 Frauen, die Opfer einer Genitalverstümmelung geworden sind. Nach Schätzungen sind zwischen 1.500 und 5.700 Mädchen, die in Deutschland leben, davon bedroht.
Schnitte in Körper und Seele
In den EU-Staaten leben Hunderttausende Frauen aus Ländern, in denen Genitalverstümmelungen vorgenommen werden. Auch in Deutschland werden viele Frauenärzte mit diesen Patientinnen konfrontiert. Doch über das Ausmaß des Problems gab es bislang keine Daten. Deshalb haben Unicef, Terre des Femmes und der Berufsverband der Frauenärzte die erste Befragung von Gynäkologinnen und Gynäkologen zu diesem Thema durchgeführt.
BHG-Urteil: Schutz eines Mädchens vor Verstümmelung
Der Familiensenat des Bundesgerichtshofes entschied am 15. Dezember 2004, dass der Plan einer Frau, ihre Tochter nach Gambia zu bringen ausreicht, ihr das Sorgerecht für das Kind teilweise zu entziehen und es in eine Pflegefamilie zu geben. In Gambia sind 80 bis 90 Prozent der Frauen an den Genitalien verstümmelt. Die Gefahr, dass bei dem Mädchen während eines Aufenthalts in Gambia eine Beschneidung vorgenommen wird, rechtfertigt es, der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Bundesgerichtshof,
Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03, der Beschluss steht auf der Website des Bundesgerichtshofes als PDF-Datei zum Download bereit.
Wanderausstellung 'Auf Nimmerwiedersehen, Beschneidung!'
"Adieu l'Excision! " lautet der Titel der Wanderausstellung, die über (I)NTACT - Internationale Aktion gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen e.V., Städtegruppe München entliehen werden kann. Die Ausstellung zeigt, wie Aufklärungsarbeit erfolgreich ist und wird durch ein Begleitprogramm (Vorträge, Lesungen, Podiumsdiskussionen) ergänzt.
Broschüre des BMFSFJ zur Genitalverstümmelung
Beim Bundesfamilienministerium kann eine Broschüre zum Thema Genitalverstümmelung heruntergeladen werden. Sie wendet sich an Ärztinnen und Ärzte sowie Beraterinnen und Berater.