Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Kom-rSF) hat ihren Abschlussbericht an den Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, übergeben.
Die drei Bundesminister:innen äußern sich zu den Ergebnissen wie folgt:
Die Kommission hat hervorragende Arbeit geleistet. Ihre wissenschaftliche Expertise ist eine wesentliche Hilfe, um die komplexen ethischen Fragen zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu beantworten. Am Ende braucht es dafür aber einen breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsens. Danke der Kommission für die Arbeit und für die Anregungen zur Debatte. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine äußerst anspruchsvolle rechtliche, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible und bedeutsame Frage. Ich danke der Kommission dafür, dass sie sich dieser Herausforderung gestellt hat und uns heute einen unabhängigen und wissenschaftlich fundierten Bericht übergibt. Als Bundesregierung werden wir den Bericht gründlich auswerten, insbesondere die verfassungs- und völkerrechtlichen Argumente werden wir prüfen. Diesen Auftrag nehmen gerade wir in unserem Hause als Verfassungsressort sehr ernst. Das gebietet uns nicht zuletzt das Verantwortungsbewusstsein für den sozialen Frieden in unserem Land. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann
Die Kommission hat sich ein Jahr lang ehrenamtlich mit den Fragen der Bundesregierung zum Schwangerschaftsabbruch und im Bereich Fortpflanzungsmedizin beschäftigt. Ich danke den 18 Expertinnen und Experten sehr für ihre intensive Arbeit. Ihre Empfehlungen bieten eine gute Grundlage für den nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs. Denn diesen braucht es bei den Themen Schwangerschaftsabbruch und unerfüllter Kinderwunsch – wir alle wissen, wie emotional diese sein können. Bundesfamilienministerin Lisa Paus
Die Kommission empfiehlt:
Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft sollten rechtmäßig sein. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der Schwangeren.
Die Eizellspende könnte unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden.
Aufgrund ethischer, praktischer und rechtlicher Überlegungen sollte die altruistische Leihmutterschaft verboten bleiben oder lediglich unter sehr engen Voraussetzungen (z.B. nahes verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis zwischen Wunscheltern und Leihmutter) ermöglicht werden.
Die Kommission wurde als interdisziplinär zusammengesetztes Gremium berufen. Sie bestand aus 18 Expertinnen und Experten unter anderem aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Recht. Der Auftrag an die Kommission war, die Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft zu prüfen.
Die Pressekonferenz zur Vorstellung der Studie steht auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums zum Abruf bereit. Darüber hinaus ist der Abschlussbericht der Kommission sowie ein Kurzbericht verfügbar.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 15.4.2024