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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter

Die gesetzliche Regelung über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Sie trägt dem Elterngrundrecht leiblicher Väter nicht hinreichend Rechnung. Diese gehören zu den Eltern im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG). Sie können sich auf das Elterngrundrecht ebenso wie die rechtlichen Eltern des Kindes berufen. Das hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in einem Urteil vom 9. April 2024 entschieden.

Der Beschwerdeführer ist leiblicher Vater eines 2020 nichtehelich geborenen Kindes. Er führte eine Beziehung mit der Mutter des Kindes und lebte auch mit ihr in einem Haushalt. Nach der Trennung der Mutter von dem Beschwerdeführer hatte dieser weiterhin Umgang mit seinem Kind. Die Mutter ging eine neue Beziehung ein. Nachdem der Beschwerdeführer einen Antrag auf Feststellung seiner Vaterschaft gestellt hatte, erkannte der neue Partner der Mutter die Vaterschaft für das Kind mit ihrer Zustimmung an und ist so dessen rechtlicher Vater geworden.

Die Vaterschaftsanfechtung des Beschwerdeführers scheiterte an der inzwischen bestehenden sozial-familiären Beziehung des neuen Partners der Mutter und rechtlichen Vaters zu dem Kind. Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung seines Elternrechts. Ihm als leiblicher Vater sei es unmöglich, die rechtliche Vaterschaft für das Kind zu erlangen.

Das Elterngrundrecht bedarf einer Ausgestaltung durch den Gesetzgeber, entschied das Bundesverfassungsgericht. Der Gesetzgeber  kann dabei — abweichend vom bisherigen Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) — die rechtliche Elternschaft des leiblichen Vaters neben der Mutter und dem rechtlichen Vater vorsehen. Hält er dagegen an einer Beschränkung der rechtlichen Elternschaft auf zwei Elternteile fest, muss zugunsten des leiblichen Vaters ein hinreichend effektives Verfahren zur Verfügung stehen, das ihm ermöglicht, anstelle des bisherigen rechtlichen Vaters selbst rechtlicher Vater seines Kindes zu werden. Letzterem genügt das bisherige Recht vor allem deshalb nicht, weil es nicht erlaubt, eine bestehende oder vormalige sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und seinem leiblichen Vater sowie dessen bisherige Bemühungen um die rechtliche Vaterschaft zu berücksichtigen.

Die für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärte Regelung in § 1600 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 BGB über die Vaterschaftsanfechtung bleibt bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber, längstens bis zum 30. Juni 2025, in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht Nr. 35/2024 vom 9. April 2024

30 Jahre Vernetzungsstelle

Wir sammeln hier Eindrücke aus 30 Jahren Gleichstellungsarbeit. In loser Reihenfolge werden wir "Fundstücke" aus unserem Archiv und darüber hinaus veröffentlichen. Es lohnt sich also, immer mal wieder vorbeizuschauen. Aktuell ergänzt sind Eindrücke vom Parlamentarischen Abend im April 2024. >>>weiterlesen

Kampagne gegen Altersdiskriminierung von Frauen

Palais F*luxx, das Onlinemagazin für Rausch, Revolte, Wechseljahre und Vorreiter in der Förderung der Rechte und des Empowerments von Frauen über 47 Jahren, richtet den Fokus auf ein drängendes Thema: die Altersdiskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt. Unter dem Titel "Ohne mich würdet ihr alt aussehen" stellt Palais F*luxx zwölf Frauen im Alter von 47 bis 64 Jahren vor, die in unterschiedlichsten beruflichen Positionen tätig sind. Diese Kampagne, unterstützt von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, zielt darauf ab, die Aufmerksamkeit auf die Diskriminierung älterer Frauen zu lenken und ein neues Verständnis von Alter in der Gesellschaft zu fördern. https://palais-fluxx-arbeit.de 

Juliane Bartel Medienpreis 2024 – Ausschreibung läuft

Der bundesweit einzigartige Medienpreis geht zum 23. Mal an den Start. Ab sofort können Beiträge für den Juliane Bartel Medienpreis 2024 eingereicht werden!
Das Niedersächsische Gleichstellungsministerium zeichnet mit seinen Kooperationspartnerinnen und -partnern Beiträge aus den Kategorien Fiktion & Entertainment, Doku visuell, Doku audio und Shorts aus, die in gekonnter Weise die Gleichstellung der Geschlechter in den Medien thematisieren. Der Bewerbungsschluss für den diesjährigen Preis ist am 01. Juli 2024. 
Weitere Informationen finden Sie unter www.jbp.niedersachsen.de.

Termine

Alle Termine >>>
05.06.2024 | „Erkennen, lösen, vorbeugen" - 1-tägige Fortbildung
27.06.2024 | „Personalauswahlverfahren – geschlechtergerecht?!“ – 1-tägige Fortbildung
15.09.2024 | 28. Bundeskonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
24.09.2024 | „Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ – 2-tägige Fortbildung
25.11.2024 | Internationaler Tag 'NEIN zu Gewalt an Frauen'
06.02.2025 | Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte bis zu 39 h/Woche, unbefristet. Die Stelle wird nach EG 10 TVÖD (VKA), vergütet. Dienstort ist Bad Belzig. Bewerbungen sind bis zum 19.05.2024 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

Das Klinikum Region Hannover (KRH) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Projektmitarbeiter*in im Gleichstellungsreferat in Teilzeit. Die Stelle ist befristet für den Zeitraum des Projektes GUDIN "Gleichstellung und Diversität im Gesundheitswesen nachhaltig umsetzen". Die Vergütung erfolgt nach EG 11 TVöD. Bewerbungen sind bis zum .2024 möglich. Bewerbungen sind bis zum 21.05.2024 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website des KRH.

Die Fachhochschule Münster sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Projektleitung Gleichstellungskonzept (w/m/d) im Büro der zentralen Gleichstellungsbeauftragten. Die Teilzeitstelle ist auf 1,5 Jahre befristet und entspricht einer Arbeitszeit von 50 %. Die Vergütung kann bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L erfolgen. Bewerbungen sind bis zum 26.05.2024 möglich. Weitere Informationen zur Stellen finden Sie auf der Website der FH Münster. 

Der Landkreis Diepholz sucht zum 01.10.2024 eine Gleichstellungsbeaufragte. Die Stelle wird nach EG 11 TVöD vergütet. Bewerbungen sind bis zum 26.05.2024 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website des Landkreis Diepholz.

Die Stadt Delmenhorst sucht eine Gleichstellungsbeauftragte , befristet als Elternzeitvertretung (voraussichtlich 18 Monate) in Vollzeit. Die Stelle wird nach EG 11 TvöD vergütet. Bewerbungen sind bis zum 28.05.2024 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der Stadt Delmenhorst.