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Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung von häuslicher Gewalt

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat Empfehlungen für eine Reform des Familienrechts und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung von häuslicher Gewalt formuliert. Nachdem der Deutsche Verein bereits 2020 Empfehlungen für eine Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts veröffentlicht hatte, richten die aktuellen Empfehlungen im Hinblick auf anstehende Reformen im Familien(verfahrens)recht noch einmal den Blick auf die Situation von gewaltbetroffenen Elternteilen. In der Regel sind dies Mütter, die von häuslicher Gewalt betroffen sind und deren Kinder. Die vollständigen Empfehlungen sind auf der Website des Deutschen Vereins abrufbar.

Adoptionshilfe-Gesetz

Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz sind zum 1. April 2021 neue Regelungen für die Adoptionsvermittlung in Kraft getreten. Das Gesetz, das auf Erkenntnissen aus der Adoptionsforschung basiert, setzt zu großen Teilen Forderungen der Länder und der Adoptionsvermittlungspraxis um. Viele der Verbesserungen, insbesondere zur Förderung von gelebter Offenheit bei Adoptionen und zur Stärkung der Position der Herkunftseltern, entsprechen auch den Empfehlungen des 9. Familienberichts.

Das Adoptionshilfe-Gesetz besteht aus vier Bausteinen:

  • Bessere Beratung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption
  • Aufklärung und Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption
  • Stärkung der Adoptionsvermittlungsstellen mit einem Aufgabenkatalog und einem Kooperationsgebot
  • Verbot von unbegleiteten Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens, um Kinder zu schützen

Zum Inkrafttreten des Adoptionshilfe-Gesetzes - und zur Unterstützung der neuen Regelungen in die Praxis - hat die Bundesregierung eine Reihe von Informationsmaterialien für Eltern und Familien sowie für die Fachstellen der Adoptionsvermittlung auf der Webseite des BMFSFJ veröffentlicht.

Erfolg für Zwei-Mütter-Familien beim OLG Celle

Das Oberlandesgericht Celle hält es für verfassungswidrig, dass bei Zwei-Mütter-Familien nicht automatisch beide Ehepartnerinnen als Mütter in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Es wird nun das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung dieser verfassungsrechtlichen Frage vorlegen. Anders als bei heterosexuellen Paaren, bei denen der Mann seine Vaterschaft erklären kann - auch ohne der biologische Vater zu sein -, wird bei lesbischen Paaren nur eine der Frauen als Mutter anerkannt, auch wenn das Kind in die Partnerschaft oder Ehe hineingeboren wird. Die Partnerin muss das Kind als Co-Mutter adoptieren und dafür gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Mutter nachweisen. Das langwierige Verfahren der Stiefkindadoption ist für sie die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen.

Detaillierte Informationen zur Begründung des Oberlandesgerichts Celle sind nachzulesen in dessen Pressemitteilung vom 24.03.2021.

Familien- und Kindschaftsrecht für die Praxis der Sozialen Arbeit

Dieses praxisnahe Lehrbuch bietet eine Einführung in die Grundzüge des Rechts in der sozialen Arbeit. Dabei geht es um die verfahrens- und materiellrechtlichen Regelungen aus dem Familien- und Kindschaftsrecht, die für die soziale Arbeit relevant sind: aus den Bereichen Ehe und Lebenspartnerschaft, Scheidung und Scheidungsfolgen, Sorge- und Umgangsrecht (Kindschaftsrecht) sowie Unterhalt, Güterrecht und Gewaltschutz. Die Autorin berücksichtigt dabei neuere Entwicklungen in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Wissenschaft, wie beispielsweise neue Rechtsbehelfe gegen überlange Verfahren in Kindschaftssachen, das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, das neue EU-Güterrecht. 

Sabahat Gürbüz: Familien- und Kindschaftsrecht für die Soziale Arbeit, Ernst Reinhardt Verlag, aktualisierte 2. Auflage 2020, 212 Seiten

Das Kindschaftsrecht

Das Bundesjustizministerium hat eine übersichtlich gestaltete aktuelle Broschüre zum Kindschaftsrecht herausgegeben. Anhand von Beispielen werden unter anderem Fragen zum Abstammungsrecht, zur elterlichen Sorge, zum Recht auf gewaltfreie Erziehung und zum Umgangsrecht beantwortet. Wer ist der Vater eines Kindes? Was ist elterliche Sorge? Warum ist Gewalt in der Erziehung verboten? Was passiert, wenn Eltern sich trennen? Wie wird die Ausgestaltung des Umgangs mit dem Kind geregelt? Thematisiert werden auch Fragen zum Unterhaltsrecht und zu gerichtlichen Verfahren sowie zum Vater-Kind-Verhältnis bei Zeugungen mittels Samenspende. Die Broschüre steht zum Download auf der Website des Bundesjustizministeriums zur Verfügung.

Informationen für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind

Die Broschüre der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) erläutert die gesetzlichen Bestimmungen von der Abstammung über das Namensrecht, die elterliche Sorge bis zum Umgangsrecht. Sie gibt damit einen Überblick über Rechte und Pflichten nicht miteinander verheirateter Eltern sowie über Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Mütter, Väter und ihre Kinder rund um diese Fragestellungen. 21. Auflage, 2019, bestellbar über den Shop der AGJ

Ja, ich will!

"Heiraten? Ja, ich will!" - Aber worauf lassen sich Heiratswillige ein? Ein Leitfaden zu rechtlichen und steuerlichen Folgen kommt aus Rheinland-Pfalz. Viele Frauen verlassen sich auf die soziale Absicherung durch den Ehepartner. Häufig sind sie es, die sich berufliche einschränken, um Familienarbeit zu leisten. Doch im Falle einer Trennung tragen diese Frauen auch ein besonders hohes Armutsrisiko. Bereits vor der Ehe sollten Paare daher rechtliche Fragen zu Verpflichtungen, Finanzen, Versorgung und Unterhalt besprechen. Dabei hilft die Broschüre unter anderem mit einer Checkliste für Eheverträge und wichtigen Hinweisen zu Konsequenzen gesetzlicher Regelungen speziell für Frauen. Komplexe Rechtsfragen von den Voraussetzungen zur Eheschließung über steuerrechtliche Wahlmöglichkeiten und Ehegüterrecht bis hin zu rechtlichen Regelungen bei Trennung und Scheidung, Hinterbliebenenversorgung und Erbrecht werden aufgegriffen.

Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Ja, ich will! Ein Leitfaden für Heiratswillige mit Checkliste für Eheverträge, Mainz, Stand: Juli 2019. Die Broschüre steht als pdf-Datei zum Download auf der Website des Frauenministeriums zur Verfügung und kann dort auch kostenlos bestellt werden.

Familienrecht | Informationen des Bundesjustizministeriums

Das Bundesjustizministerium bietet allgemeine Informationen zum Familienrecht mit Definitionen und Gesetzestexten sowie weitergehende Themen wie Unterhaltsrecht, Kindschaftsrecht, Namensrecht sowie Informationen zur Lebenspartnerschaft an.

Deutscher Juristinnenbund

Der Deutsche Juristinnenbund hat zahlreiche Mitteilungen und Stellungnahmen zum Thema Familienrecht veröffentlicht. Sie finden die Informationen unter www.djb.de/familienrecht.