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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Die UN Frauenrechtskonvention (CEDAW)

Die UN Frauenrechtskonvention beziehungsweise das "Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women – CEDAW) ist der Menschenrechtsvertrag, der sich mit den Rechten von Frauen befasst. Das Übereinkommen wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat 1981 in Kraft. Mit der Frauenrechtskonvention wurde ein umfassendes internationales Menschenrechtsinstrument geschaffen, das die Diskriminierung nicht
nur allgemein aufgrund des Geschlechts verbietet, sondern alle Lebensbereiche von Frauen in den Blick nimmt. Die Staaten, die dem Abkommen beigetreten sind (Stand 2020 waren es 189), sind verpflichtet geeignete Maßnahmen zu ergreifen um Gleichstellung zwischen Frauen und Männern herbeizuführen. Mit ihrer Ratifizierung am 10. Juli 1985 wurde die UN-Frauenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland anerkannt. 

9. Staatenbericht zu Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Genf präsentiert

Die Staatsekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Margit Gottstein, hat den 9. Staatenbericht zur Gleichstellungspolitik der Bundesrepublik Deutschland vor dem CEDAW-Komitee der Vereinten Nationen (VN) in Genf präsentiert. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde 1979 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Mit dem Staatenbericht erfüllt Deutschland seine Verpflichtung aus dem Frauenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, regelmäßig über die Umsetzung von Frauenrechten zu berichten.
Der 9. Staatenbericht wurde dem CEDAW-Komitee im Juli 2021 vorgelegt und umfasst den Berichtszeitraum 2017 bis 2021. Er erläutert, welche Maßnahmen Bund und Länder in diesem Zeitraum zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern getroffen haben.

Alle Dokumente und Informationen zum Staatenberichtsverfahren einschließlich der Parallelberichte der Zivilgesellschaft finden Sie unter: 

https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/TBSearch.aspx?Lang=en&TreatyID=3&CountryID=66 

https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=2648&Lang=en 

Die Abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses zum neunten periodischen Staatenbericht Deutschlands finden Sie auf der Website des BMFSFJ als pdf-Datei.

UN-Frauenrechtskonvention ist verbindliche Leitlinie für nationale Politikgestaltung und Gesetzgebung Jahrestag Inkrafttreten CEDAW in Deutschland - 9. August

Am 9. August 1985 trat die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Diese historische Entscheidung markiert einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen.

Die UN-Frauenrechtskonvention ist die verbindliche Leitlinie für die nationale Politikgestaltung und Gesetzgebung zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und des Schutzes der Menschenrechte von Frauen. Sie hat in Deutschland zu einer Vielzahl von positiven Veränderungen geführt - von der Einführung gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung bis hin zur Förderung von Frauen in Führungspositionen. Sie hat zugleich die Sensibilisierung für Themen wie geschlechtsspezifische Gewalt und Chancengleichheit erhöht.

Trotz vieler positiver Entwicklungen bei der Verwirklichung der Frauenrechte in Deutschland hat der CEDAW-Ausschuss am 31. Mai 2023 in den Abschließenden Bemerkungen zum 9. Staatenbericht Deutschlands konkrete Empfehlungen zur Umsetzung der Konvention unter anderem im Bereich geschlechtsspezifischer Gewalt gegeben:

So sei es notwendig, geschlechtsspezifische Gewalt und Missbrauch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu überwachen und anzugehen. Zudem wird Deutschland aufgefordert, Änderungen am Aufenthaltsrecht vorzunehmen, um sicherzustellen, dass Migrantinnen als Opfer häuslicher Gewalt angemessen geschützt werden. Weiterhin äußert der CEDAW-Ausschuss im Bereich Ehe und Familie die Besorgnis, dass häusliche Gewalt bei gerichtlichen Entscheidungen über das Umgangs- und Sorgerecht nicht hinreichend berücksichtigt wird.

Der CEDAW-Ausschuss hat Deutschland dazu aufgefordert, eine umfassende Präventionsstrategie gegen häusliche Gewalt zu entwickeln, die Anzahl von Frauenhäusern zu erhöhen und die Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen zu verbessern. Besonders hervorgehoben werden die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, trans Frauen sowie nicht deutschsprachigen Frauen und Mädchen.

"Der Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Frauenrechtskonvention erinnert uns daran, wie weit wir gekommen sind, aber auch wie viel Wegstrecke noch vor uns liegt. Die Politik muss weiterhin entschlossen daran arbeiten, dass Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung und Gewalt für alle Frauen Realität werden", betont Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Die Abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses geben der Bundesregierung und den Behörden wichtige Hinweise auf rechtliche wie tatsächliche Schutzlücken, die jetzt rasch geschlossen werden müssen."

Der CEDAW-Ausschuss empfiehlt in seinen Abschließenden Bemerkungen explizit, das Mandat des Deutschen Instituts für Menschenrechte bei der Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention zu stärken. "Wir sehen darin eine wertvolle Bestätigung unserer Arbeit und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Förderung und der Schutz aller Frauen und Mädchen sowie der Schutz der Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt in die Praxis umgesetzt werden. Geschlechtergerechtigkeit und der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sind grundlegende Menschenrechte, die es zu fördern und zu schützen gilt", so Rudolf.

Pressemitteilung des Instituts für Menschenrechte, 9. August 2023.

CEDAW-Allianz übergibt Alternativbericht an die Bundesregierung

Am 21. April 2023 hat die CEDAW-Allianz Deutschland – ein breites Netzwerk von Frauen- und Menschenrechtsorganisationen – ihren Alternativbericht zum Umsetzungsstand der UN-Frauenrechtskonvention in Deutschland an die Bundesregierung übergeben. Mit zahlreichen Empfehlungen und Forderungen macht der Bericht deutlich, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit endlich erreicht wird – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen.

„Die UN-Frauenrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland. Viele der Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses sind seit 2017 nicht umgesetzt worden. Sowohl die Bundesregierung als auch Länder und Kommunen sind aber dazu verpflichtet und müssen sie endlich umsetzen“, sagt die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Dr. Beate von Miquel, und ergänzt: „Wir sehen, dass insbesondere die Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine massive Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und damit auch auf Geschlechtergerechtigkeit in Deutschland haben. Wir brauchen jetzt entschlossene Maßnahmen, um dem entgegenzuwirken.“

Die Bundesregierung wurde am 11. Mai in Genf vor dem CEDAW-Ausschuss angehört. In dem Zusammenhang hatten auch NGO die Möglichkeit, sich zur Umsetzung zu äußern, denn zivilgesellschaftliche Beteiligung ist in der Frauenrechtskonvention als Teil des Überprüfungsmechanismus festgeschrieben. Der Alternativbericht der CEDAW-Allianz wurde bereits beim Ausschuss eingereicht.

Die CEDAW-Allianz Deutschland ist ein Netzwerk aus 33 Frauen- und Menschenrechtsorganisationen unter Trägerschaft des Deutschen Frauenrats und begleitet die Arbeit der Bundesregierung zu CEDAW kritisch. CEDAW gilt als völkerrechtlich wichtigstes Menschenrechtsinstrument für Mädchen und Frauen. Mehr Informationen zur CEDAW-Allianz finden Sie hier: www.cedaw-allianz.de.

Der Alternativbericht steht hier zum Download zur Verfügung: www.cedaw-allianz.de/materialien.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Frauenrates vom 20.4.2023

Bundesregierung | Neunter CEDAW-Staatenbericht beschlossen

Die Bundesregierung hat am 19. Mai 2021 den neunten Staatenbericht zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) beschlossen. Regelmäßig wird solch ein Bericht unter Federführung des Bundesfrauenministeriums erstellt. Staaten, die das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW) unterzeichnet und ratifiziert haben, sind dazu verpflichtet. Die VN-Frauenrechtskonvention ist das wichtigste internationale Abkommen für die Rechte der Frau. Im neunten Staatenbericht wird erläutert, welche Maßnahmen Bund und Länder zwischen März 2017 und Mai 2021 zur Gleichstellung von Frauen umgesetzt haben. Das Bundesfrauenministerium wird den neunten Staatenbericht an den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Zivilgesellschaft übermitteln und zeitnah veröffentlichen. Mehr dazu auf der Website des BMFSFJ.

Gleichstellung sichtbar machen - CEDAW in Niedersachsen

Das Projekt ist im Jahr 2018 zunächst an drei Modellstandorten angelaufen und hat nicht nur die UN Frauenrechtskonvention in Niedersachsen bekannt gemacht, sondern auch die Themen vor Ort vorangebracht: 'Gesunde Geburt auf dem Land' in Aurich und Ostfriesland, ‚Häusliche Gewalt´ in Stadt und Landkreis Osnabrück sowie ‚Politische Partizipation´ in der Stadt Göttingen sind in Workshops und Veranstaltungen vertieft worden. Stärken und Schwächen vor Ort wurden in den Blick genommen und der Öffentlichkeit präsentiert. Im Jahr 2019 sind zwei weitere Modellstandorte hinzugekommen. In der Stadt Stade wird das Thema Existenzsicherung von Frauen bearbeitet. Im Landkreis Schaumburg haben wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege im Blick. Darüber hinaus sind in weiteren Kommunen Projekte durchgeführt worden, die die Frauenrechtskonvention bekannt gemacht haben und die Themenschwerpunkte bearbeitet haben. Es steht eine Ausstellung zum Verleih zur Verfügung. Materialien sind online und in Printversion bestellbar.
Kontakt: Silke Gardlo (Projektleitung), Gleichberechtigung und Vernetzung e.V., Sodenstr. 2, 30161 Hannover, Telefon (0511) 33 65 06 25. Mehr unter www.cedaw-in-niedersachsen.de.

Die UN-Frauenrechtskonvention in der politischen Praxis

Was ist eigentlich die UN-Frauenrechtskonvention? Warum nennen manche Leute sie CEDAW? Was regelt die Konvention? Welche Auswirkungen hat ein internationales Gleichstellungsinstrument auf Kommunen? Und wer überprüft die Einhaltung? Diesen und anderen Fragen geht die Broschüre auf den Grund. Sie hat die wichtigsten Informationen zur UN-Frauenrechtskonvention gesammelt. Das Projekt "Gleichstellung sichtbar machen - CEDAW in Niedersachsen" fördert gleichstellungspolitische Aktivitäten, die mit den Schwerpunkten Gesunde Geburt, Existenzsicherung von Frauen, Häusliche Gewalt, Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie politische Partizipation von Frauen einhergehen. Anhand beispielhafter kommunaler Aktivitäten wird in der Broschüre erläutert, welche Wirkungsweise das Abkommen im politischen Alltag hat.

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Niedersachsen können kostenlos Broschüren bestellen. Wir verschicken sie je zu 160, 320 oder 480 Exemplaren. Kontaktieren Sie hierfür: Katja Möker, moeker@guv-ev.de. Unter www.cedaw-in-niedersachsen.de steht das Heft auch zum Download bereit.

Ausstellung zur Frauenrechtskonvention

Die UN-Frauenrechtskonvention feiert in diesem Jahr ihren 40. Geburtstag. Doch leider sind die Inhalte der Konvention nur wenigen Menschen bekannt. Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. hat eine Ausstellung zur UN-Frauenrechtskonvention zum Verleih entwickelt. Durch ansprechende Grafiken, Bilder und Texte werden die Inhalte der UN-Frauenrechtskonvention, die auch unter dem Namen CEDAW bekannt ist, vorgestellt. Die Ausstellung informiert über die Reichweite, Entwicklung sowie Inhalte des CEDAW-Abkommens. Außerdem werden gleichstellungspolitische Themen der UN-Frauenrechtskonvention dargestellt, die auch auf kommunaler Ebene von Bedeutung sind. CEDAW ist das wichtigste internationale Instrument globaler Gleichstellungspolitik und für jeden Landkreis, jede Stadt oder Gemeinde von großer Bedeutung. Die Ausstellung ist in Form von Roll-ups sowie als Posterausstellung erhältlich. Mehr unter www.gleichstellung-sichtbar-machen.de/projekt/ausstellung

Recht auf Gleichstellung

Zum Stand der Umsetzung der Frauenrechtskonvention in Deutschland
Am 27.11.2019 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem festlichen Akt das 40. Jubiläum der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) und das 25. Jubiläum der Pekinger Erklärung und Aktionsplattform gefeiert. Aus diesem Anlass hat die CEDAW-Allianz Deutschland der Bundesregierung ihre Stellungnahme zum Umsetzungsstand von Mädchen- und Frauenrechten in Deutschland übergeben. Unter dem Titel "Recht auf Gleichstellung" umfasst diese Stellungnahme die Themen Stereotype, Bildung, Teilhabe, Institutionelle Mechanismen, Erwerbsleben, Gewalt gegen Mädchen und Frauen, Gesundheit und Internationales sowie die übergreifenden Themen digitale Transformation und Antifeminismus und Rechtsextremismus. Zu jedem Thema, mit Bezug auf den jeweiligen Artikel der Konvention, sind kurze Bemerkungen und Empfehlungen der Allianz zu finden.

CEDAW-Allianz Deutschland (Hrsg.): Recht auf Gleichstellung, Zum Stand der Umsetzung der Frauenrechtskonvention in Deutschland, Berlin 2019. Die Stellungnahme in Form einer Broschüre können Sie auf der Website des Deutschen Frauenrates als pdf-Datei herunterladen.

Was bedeutet "CEDAW"?

Im deutschsprachigen Raum ist die UN-Frauenrechtskonvention unter dem Namen "Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" bekannt. Da Englisch eine der beiden Amts- und Arbeitssprachen der Vereinten Nationen ist, hat sich die Abkürzung CEDAW etabliert. Sie steht für "Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women". Nach internationalem Phonetischen Alphabet [si:do] gesprochen.

Linktipps

Website der Vereinten Nationen zur "Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women" (CEDAW).

Deutsches Institut für Menschenrechte zum CEDAW Abkommen.

CEDAW Allianz - auf der Website des Deutschen Frauenrates.

www.gleichstellung-sichtbar-machen.de | www.cedaw-in-niedersachsen.de